• Brandschutz Partner

Brandschutz Partner
EXISTENZ
FIRMEN
FRANCHISE
GRÜNDUNG
PARTNERS
SYSTEM

Wer an eine Selbstständigkeit im Brandschutz denkt oder bereits neben- oder hauptberuflich in dem Business tätig ist, der sollte brandschutz.partners Franchising-System in jedem Fall in Betracht ziehen, denn unsere spezielle Form des Franchising bietet viele Vorteile, ohne Kapital zu binden oder Kredite aufzunehmen.

Unsere Vorteile im Einzelnen:

  • Das bestehende Franchisekonzept ermöglicht einen raschen Markteintritt.

  • Die Geschäftsidee ist bereits erprobt und damit das Gründungsrisiko minimiert.

  • Der Systemgeber bietet bereits eine ausgereifte Dienstleistungen und Produkte.

  • Das Franchisesystem bietet meist besondere Konditionen und Einkaufsvorteile von denen alle Franchisenehmer profitieren.

  • Der Franchisenehmer kann sich vor Ort auf seine Kernkompetenzen, den Kundenkontakt konzentrieren. Um Weiterentwicklung, Vermarktung oder auch Controlling kümmert sich der Franchisegeber.

  • Ihre Kunden bleiben Ihre Kunden.

  • Alle Franchiseleistungen sind auch als White Label erhältlich.

  • Keine Aufnahmegebühren!

brandschutz.parters ist Ihr Backoffice in Sachen Brandschutz. Ihr Kunde fragt Leistungen nach, die Sie aus unterschiedlichsten Grund nicht anbieten dürfen oder können. Egal ob aus fachlichen oder Kapazitätsgründen. Wir stehen hinter Ihnen mit Kompetenz und Engagement.

Werden Sie ein brandschutz.partners-Partner erweitern Sie Ihr Dienstleistungsangebot ohne große Investitionen einzugehen. Mit uns werden Sie in Zukunft keine Aufträge mehr ablehnen müssen und so auch keine Kunden mehr verlieren.

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LEISTUNGEN

Für unsere Partner erbringen wir nachfolgende Dienstleistungen auch als White Label:

  • Brandschutzordnungen nach DIN 14096

  • Brandschutzplanungen; alle Leistungen nach AHO, Heft 17 „Leistungen für Brandschutz“

  • Brandschutzpläne nach VDI 3819-4

  • Feuerwehrpläne nach DIN 14095

  • Flucht- und Rettungspläne gem. ASR A2.3 oder DIN ISO 23601

  • Löschmittelberechnungen gem. ASR A2.2

  • etc.

Zudem können Sie von unseren günstigen Einkaufskonditionen profitieren bei:

  • Alarmanlagen

  • DIN-Normen

  • Feuerlöschern und Zubehör

  • Rauchwarnmeldern

  • Richtlinien

  • Sicherheitskennzeichnungen

  • Versicherungen

  • u. v. m.

Außerdem erhalten alle brandschutz.partners-Partner die Möglichkeit über unseren Vertragsanwalt eine kostenlose Erstberatung bei allen Rechtsfragen zu erhalten. brandschutz.partners schützt Sie auch vor Abmahnungen und das ohne zusätzliche Kosten. Unser Vertragsanwalt hilft unseren Partnern auch in allen rechtlichen Dingen rund ums Forderungsmanagement.

KOSTEN

Übliche Gebühren wie:

  • Einstiegsgebühr: Sie fällt einmalig beim Einstieg in das Franchisesystem an.

  • Laufende Franchisegebühren: Diese sind laufend, meist monatlich, zu zahlen.

  • Werbegebühren: Diese ebenfalls laufenden Gebühren verwendet der Franchisegeber zweckgebunden für zentrale Werbemaßnahmen .

  • Verdeckte Gebühren: Diese können den Gewinn des Franchisenehmers schmälern, obwohl sie nicht direkt als Franchisegebühren ausgewiesen werden.

Diese erheben wir nicht.

Sie zahlen nur unsere reinen Dienstleistungen oder Warenlieferungen entsprechend unseres jeweiligen Angebots.

Nur wenn Sie unsere Marke brandschutz.partners nutzen wollen und dazu unserem Werbepool beitreten, dann fällt eine kleine Werbegebühr an. Wie hoch diese in jedem Jahr ausfällt ist unterschiedlich und hängt von den jeweils geschalteten Werbeaktionen ab. Fragen Sie deshalb die aktuelle Jahresgebühr über unser Kontaktformular an.

FRAGEN?
RUFEN SIE UNS AN!

0209 97009991

(Ortstarif)

0176 47508899

(WhatsApp Nachrichten sind in der Regel kostenlos, es können jedoch Gebühren für die Datenübertragung anfallen.)

GEBIETSSCHUTZ

Für uns ist Gebietsschutz selbstverständlich. In unserer gemeinsamen Vereinbarung verpflichtet sich brandschutz.partners gegenüber seinen Partnern, nur in jeder Stadt einen Partner aufzunehmen d. h. keine weiteren Franchiseverträge mit anderen Franchisepartnern abzuschließen. Auch weitere Eigenbetriebe oder Filialen des Franchisegebers dürfen in dem einmal festgelegten Schutzgebiet nicht eröffnet werden. Mit der beidseitig unterschriebenen Gebietsschutzvereinbarung hat der Franchisepartner ein zeitlich begrenztes Exklusivrecht für ein bestimmtes Gebiet. Der Gebietsschutz beinhaltet auch einen Kunden- bzw. Käuferschutz.

BÜRO

Herzogstr. 61
45881 Gelsenkirchen
Deutschland
NRW

KOMMUNIKATION

Backoffice | 0209 97009991

POSTANSCHRIFT (ZENTRALE)

Stromstr. 11-17
10551 Berlin
Deutschland
Berlin

KOMMUNIKATION

Backoffice | 0800 0080112
Berlin | 030 12085790
Dortmund | 0231 5702073
Essen | 0201 76408844
Gelsenk. | 0209 8833601
Gladbeck | 02043 479349
Herne | 02323 3769000

GESCHÄFTSZEITEN

Montag – Freitag:
10:00 Uhr – 22:00 Uhr

Vertreter- und Beratungstermine ausschließlich nach vorheriger, telefonischer Vereinbarung.