Berlin / Herne. [stbs] Ab heute, Montag, den 14.06.2021 soll es möglich sein, digitale Covid-19-Impfnachweise in der Apotheke auszustellen.

Die rechtliche Grundlage für diese neue Aufgabe in der Offizin ist in § 22 Abs. 5 IfSG geregelt. Bundestag und Bundesrat hatten vor wenigen Wochen beschlossen, einen neuen Absatz einzufügen, der konkretisiert, dass auch Apotheker nachträglich elektronische Covid-19-Impfzertifikate erstellen dürfen.

Die Erstellung der Impfnachweise läuft folgendermaßen ab: Kunden legen die vollständige Impfdokumentation (gelber Impfpass oder separate Impfbescheinigung, beispielsweise von einem Impfzentrum) vor. Dazu müssen sie auch einen Identitätsnachweis / Lichtbildausweis mitbringen und in der Apotheke vorzeigen, beispielsweise der Personalausweis oder der Reisepass. Das Apothekenpersonal gleicht die Angaben auf dem Ausweis und in der Impfdokumentation miteinander ab.

Vor allem die vorgelegten Impfdokumente werden dabei genau überprüft. Dabei wird der Kunde auf die Konsequenzen unrichtiger Angaben hingewiesen. Bei einem begründeten Verdacht auf Fälschung ist eine Ausstellung des elektronischen Nachweises zu verweigern und Anzeige zu erstatten.

Die Kosten für den Impfnachweis sind bereits bekannt und mit der neuen Impfverordnung am 07.06.2021 in Kraft getreten: Für die nachträgliche Ausstellung eines Zertifikat fallen 18,00 EUR an. Sollten Erst- und Zweitimpfung in einem engen zeitlichen Zusammenhang, also während eines Besuchs in der Apotheke, eingetragen werden, kostet das 24,00 EUR. Für Geimpfte fallen dabei keine Kosten an.

Um den QR-Code direkt abspeichern zu können benötigen Sie ein modernes Smartphome (mit iOS oder Android) mit einer der nachstehenden bereits installierten Apps:

Android: CovPass-App | Corona-Warn-App | Luca-App

iOS: CovPass-App | Corona-Warn-App | Luca-App

In diesen Herner Apotheken können Sie den digitalen Impfnachweis bereits erhalten: