ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR INGENIEURSPLANUNGS- UND DIENSTLEISTUNGEN SOWIE ARTVERWANDTE LEISTUNGEN

Begriffe

„stefanbuddesiegel“ bezeichnet Stefan Budde-Siegel, handelnd unter stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe, Stromstraße 11 – 17, 10551 Berlin. Eine rechtlich selbstständige verbundene Gesellschaft wird nur dann Vertragspartei, wenn sie im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet wird.

„Auftraggeber“ bezeichnet die Person oder Organisation, die den jeweiligen Auftrag erteilt. „Auftragnehmer“ bezeichnet die im Angebot oder Vertrag ausdrücklich benannte Vertragspartei.

Soweit diese Bedingungen für Erklärungen eine schriftliche Mitteilung verlangen, genügt Textform, insbesondere eine E-Mail, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form erforderlich ist. Individuelle Vereinbarungen haben nach § 305b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Vorrang.

„Unternehmer“ ist jeder Vertragspartner, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

„Verbraucher“ ist jeder Vertragspartner, der den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Geltungsbereich

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit dem Auftragnehmer ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachfolgenden Bedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers seine Leistung vorbehaltlos ausführt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Auftragnehmers (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Gutachten-, Prüf-, Planungs-, Zeichen- und Beratungsleistungen) und für die sich aus dem Schuldverhältnis mit dem Auftraggeber resultierenden Pflichten.

Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

Neben der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) werden auch sämtliche Hefte der Schriftenreihe des AHO als Vertragsbestandteil anerkannt, sofern im Angebot oder Vertrag darauf Bezug genommen wird.

Vertragsschluss

Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer gilt erst dann als geschlossen, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers vorbehaltlos annimmt, ihm eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zugeht oder der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung beginnt.

Eine Auftragsbestätigung dokumentiert den vereinbarten Vertragsinhalt. Abweichungen vom angenommenen Angebot bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang, soweit keine gesetzliche Form vorgeschrieben ist.

Die schriftlichen Vertragsunterlagen dokumentieren die getroffenen Vereinbarungen. Sie schließen wirksame mündliche oder sonstige individuelle Vereinbarungen nicht aus.

Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Transport und gegebenenfalls Rücktransport von Gegenständen des Auftraggebers erfolgt auf seine Kosten und Gefahr; der Rücktransport wird jedoch nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers durchgeführt.

Für Schäden bei der Aufbewahrung gelten die nachstehenden Haftungsregelungen.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung dessen Leistung relevanten Informationen vollständig zur Kenntnis zu geben. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht, es sei denn, dass der Auftrag dies ausdrücklich umfasst.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Sicherheitsregeln, -vorschriften und -programme, die seinen Prüfungen und Gutachten zugrunde liegen, es sei denn, jene Regeln, Vorschriften oder Programme stammen von ihm oder sind selbst Gegenstand des Prüfauftrags. Ist der Auftragnehmer mit der Prüfung eines Objekts auf technische Sicherheit beauftragt, so übernimmt er keine Gewähr für die Freiheit des geprüften Objekts von sonstigen Mängeln, sofern dies nicht ausdrücklich Auftragsinhalt ist.

Soweit zur Durchführung der Leistung des Auftragnehmers Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erforderlich sind, hat er diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sofern er seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt und dadurch in Verzug der Annahme gerät, ist der Auftragnehmer berechtigt, ihm den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Der Auftragnehmer hat das Recht, die ihm obliegenden Leistungen durch sorgfältig ausgesuchte, geeignet erscheinende Unterauftragnehmer durchführen zu lassen.

Wird der Auftragnehmer außerhalb seines Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Auftraggeber alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Auftraggeber etwas anderes ergibt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen sind. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer rechtzeitig über alle vor Ort geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften schriftlich informieren.

Umfasst der Vertrag Leistungen am EDV-System des Auftraggebers, sind Daten und Programme in angemessenen, dem Änderungsumfang und dem Verlustrisiko entsprechenden Intervallen zu sichern. Eine vereinbarte Pflicht des Auftragnehmers zur Datensicherung bleibt unberührt. Bei einem Datenverlust gelten die nachstehenden Haftungsregelungen; ein schuldhafter Verstoß gegen Mitwirkungspflichten wird nach § 254 BGB berücksichtigt.

Fristen und Termine

Die Fälligkeit und der Verzug richten sich nach den vereinbarten Leistungszeiten und den gesetzlichen Vorschriften. Leistungsfristen verlängern sich angemessen, soweit eine verspätete erforderliche Mitwirkung, eine vereinbarte ausstehende Anzahlung oder nachträgliche Änderungswünsche die Leistungserbringung tatsächlich verzögern.

Wird die geschuldete Leistung durch unvorhersehbare, nicht zu vertretende Umstände verzögert, verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der tatsächlichen Behinderung. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bei einer Vertragsbeendigung werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Für Schadensersatz gelten die nachstehenden Haftungsregelungen.

Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz etwaiger hierdurch bedingter Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.

Für Verzögerungsschäden und Schadensersatz statt der Leistung gelten die nachstehenden Haftungsregelungen.

Abnahme

Eine Abnahme ist nur bei werkvertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich. Nach Fertigstellung ist das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen; wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Teilabnahmen erfolgen nur, soweit sie wirksam vereinbart sind oder gesetzlich verlangt werden können.

Eine Abnahmefiktion richtet sich ausschließlich nach § 640 Abs. 2 BGB. Der Auftragnehmer muss nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die Fiktion tritt nicht ein, wenn innerhalb dieser Frist die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert wird. Gegenüber Verbraucher:innen setzt sie zusätzlich voraus, dass mit der Abnahmeaufforderung in Textform auf die Folgen einer unterbliebenen Erklärung oder einer Verweigerung ohne Angabe von Mängeln hingewiesen wurde.

Bei einer unberechtigten Mängelbeanstandung können erforderliche Prüfkosten nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden, insbesondere wenn der Auftraggeber die fehlende Berechtigung schuldhaft nicht erkannt hat.

Preise und Zahlungen

Es gilt die im Angebot oder Vertrag vereinbarte Vergütung. Gegenüber Verbraucher:innen werden Gesamtpreise einschließlich der anfallenden Umsatzsteuer und weiterer unvermeidbarer Preisbestandteile angegeben. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr gelten ausdrücklich als Nettopreise bezeichnete Beträge zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusätzliche Kosten werden vor Vertragsschluss ausgewiesen oder gesondert vereinbart.

Eine Änderung vereinbarter Preise bedarf einer gesonderten wirksamen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Grundlage. Schweigen auf ein Preiserhöhungsverlangen gilt nicht als Zustimmung.

Die Vergütung ist zum wirksam vereinbarten oder gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt fällig. Abschlagszahlungen können im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden. Vorschüsse bedürfen einer gesonderten wirksamen Vereinbarung.

Bei einer zu erwartenden wesentlichen Überschreitung eines nicht garantierten Kostenvoranschlags informiert der Auftragnehmer unverzüglich. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers, insbesondere nach §§ 649 und 650 BGB, bleiben unberührt.

Schuldet der Auftraggeber neben einer bestehenden Hauptforderung Zinsen und Kosten, so wird eine zur Tilgung der Gesamtsumme nicht ausreichende Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers. Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher, stehen ihm Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis uneingeschränkt zu.

Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass die Ansprüche des Auftragnehmers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet sind, so ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB wird nur verlangt, wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist. Sie wird im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang auf Schadensersatz für Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Mahnkosten werden nur als tatsächlich entstandener, gesetzlich ersatzfähiger Schaden verlangt; eigene Personal- und Verwaltungskosten werden nicht pauschal berechnet.

Mängelansprüche

Die Rechte bei Mängeln richten sich nach der jeweils einschlägigen Vertragsart und den gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine Frist zur Nacherfüllung erforderlich ist, erhält der Auftragnehmer eine angemessene Frist; gesetzliche Ausnahmen von der Fristsetzung bleiben unberührt. Ein pauschaler Anspruch auf zwei Nacherfüllungsversuche besteht nicht. Rücktritt, Minderung, Selbstvornahme sowie Schadens- und Aufwendungsersatz richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Bei Schadensersatz gelten ergänzend die nachstehenden Haftungsregelungen.

Hinweis: Nach § 54 Abs. 3 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) kommt für die Aufstellung von Brandschutzkonzepten auch eine im Einzelfall nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignete Person in Betracht. Die Eignung unseres Büroinhabers für die konkrete Aufgabe muss gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde nachgewiesen werden; eine Lehrtätigkeit allein begründet keine automatische Berechtigung. Die erforderliche Abstimmung und die Verantwortlichkeiten werden vor Auftragserteilung geklärt. Die gesetzlichen Rechte der Auftraggeber:innen bleiben unberührt, insbesondere wenn eine vertraglich geschuldete Genehmigungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Planung nicht erreicht wird.

Mängel sollen dem Auftragnehmer zur zügigen Bearbeitung nach ihrer Feststellung in Textform mitgeteilt werden. Eine versäumte Mitteilung führt nicht zu einem vertraglichen Ausschluss gesetzlicher Mängelrechte. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 Handelsgesetzbuch (HGB) bleiben nur bei tatsächlich darunter fallenden Handelskäufen unberührt.

Rücktritt

Rücktrittsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Verschulden des Auftragnehmers ist nur erforderlich, soweit die jeweilige gesetzliche Regelung dies vorsieht. Die Rücktrittserklärung kann formfrei erfolgen, sofern keine gesetzliche Form vorgeschrieben ist.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertretungen, Beschäftigte und Erfüllungsgehilf:innen sowie für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Andere Bestimmungen dieser AGB schränken die hier ausdrücklich unbeschränkt belassene Haftung nicht ein.

Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Dies gilt insbesondere für Mängelansprüche, Bauwerks- und Planungsleistungen, gesetzliche Rückgriffsansprüche sowie Schadens- und Aufwendungsersatz.

Nutzungsrechte und Haftungsfreistellung

Der Auftraggeber erhält an urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen die zur Erreichung des vereinbarten Vertragszwecks erforderlichen Nutzungsrechte. Hierzu gehören die für die vereinbarte Umsetzung, behördliche Vorlage, Veröffentlichung oder den Betrieb erforderliche Weitergabe, Vervielfältigung und Bearbeitung, soweit diese vom Vertragszweck umfasst sind. Darüber hinausgehende Nutzungen bedürfen einer Vereinbarung. Urheberpersönlichkeitsrechte und gesetzlich erlaubte Nutzungen bleiben unberührt. Prüfzeichen und Zertifikate dürfen nicht in irreführender Weise verändert werden.

Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach dem Vertrag ein Recht einräumt, das Prüfzeichen oder Zertifikat des Auftragnehmers in dem vereinbarten Umfang zu nutzen, darf dieses nur für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck bzw. den zertifizierten Bereich und nur in der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten, unveränderten Form verwendet werden.

Jede darüber hinausgehende Nutzung der Marken und sonstigen Kennzeichen des Auftragnehmers, wie beispielsweise der Wort-/Bildmarke „stefanbuddesiegel“, bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Bei einer schuldhaften, nicht gestatteten Nutzung haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften für dadurch verursachte berechtigte Ansprüche Dritter und erforderliche Rechtsverteidigungskosten. Der Auftragnehmer informiert über geltend gemachte Ansprüche; Anerkenntnisse und Vergleiche erfolgen nicht ohne Abstimmung, soweit dadurch die Interessen des Auftraggebers betroffen sind.

Datenschutz, Geheimhaltung und Aufbewahrung

Der Auftragnehmer verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks und nach den geltenden Datenschutzgesetzen (insb. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)). Eine weitergehende Nutzung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.

Sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber sind verpflichtet, über vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für die Dauer von fünf Jahren fort. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Informationen, die nachweislich bereits bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

Der Auftragnehmer bewahrt vertragsbezogene Unterlagen entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Leistungsort ergibt sich aus der Vereinbarung und der Art der geschuldeten Leistung; ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Die Abtretung von Ansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein pauschales Abtretungsverbot besteht nicht.

Die gerichtliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Zuständigkeitsregelungen und der gesetzliche Gerichtsstand von Verbraucher:innen bleiben unberührt.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbraucher:innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Schutzvorschriften dieses Staates im gesetzlich vorgesehenen Umfang anwendbar.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR WARENLIEFERUNGEN FÜR UNTERNEHMER

Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen für Warenlieferungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Vertragspartei auf Anbieterseite ist die im Angebot oder Vertrag ausdrücklich benannte Person; für stefanbuddesiegel gilt die oben erläuterte Zuordnung zu Stefan Budde-Siegel.

Es gelten ausschließlich diese Liefer- und Zahlungsbedingungen von stefanbuddesiegel. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn stefanbuddesiegel nicht ausdrücklich widerspricht. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Schriftliche Unterlagen dienen dem Nachweis der Vereinbarung; der Vorrang wirksamer Individualvereinbarungen bleibt unabhängig von ihrer Form bestehen.

Für elektronische Produkte werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die jeweils in der Produktbeschreibung gemachten Angaben ergänzt.

Auftragsabwicklung

Das verbindliche Angebot zum Kauf eines Produkts erfolgt durch den Kunden. Die Annahme des Angebots liegt im freien Ermessen von stefanbuddesiegel und erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit des bestellten Produkts. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung des bestellten Produkts an den Kunden erklärt werden.

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die jeweiligen Versandkosten sowie Zölle und Abgaben sind vom Kunden zu tragen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an das Versandunternehmen auf den Kunden über (§ 447 BGB).

Mängelansprüche

Für Mängelansprüche bei Warenlieferungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Soweit § 377 HGB auf den konkreten Handelskauf anwendbar ist, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten. Für andere Verträge begründet diese Klausel keine zusätzliche Ausschlussfrist.

Schadensersatz

Die Haftung von stefanbuddesiegel richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug fällig, falls nichts anderes auf der Rechnung vermerkt ist.

Bei Zahlungsverzug ist stefanbuddesiegel berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR geltend zu machen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von stefanbuddesiegel (Vorbehaltsware). Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an stefanbuddesiegel ab.

Rückgabe/Umtausch

Ein freiwilliger Umtausch mangelfreier Software und digitaler Grafikdateien wird nicht angeboten. Gesetzliche Mängel-, Rücktritts- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt. Eine freiwillige Rücknahme anderer Publikationen und deren Kosten werden vor der Rücknahme gesondert vereinbart.

Datenschutz, Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gelten die entsprechenden Regelungen aus den AGB für Ingenieursplanungsleistungen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SEMINARE UND WEITERBILDUNGSVERANSTALTUNGEN

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die im jeweiligen Angebot bezeichneten Weiterbildungsveranstaltungen. Die Vertragspartei auf Anbieterseite wird nach den obenstehenden Begriffsbestimmungen im Angebot oder Vertrag benannt. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur bei wirksamer Vereinbarung einbezogen.

Zulassung, Umfang und Inhalt

Eventuelle Zulassungsvoraussetzungen (z. B. Hochschulabschluss, Berufserfahrung) sowie Umfang und Inhalt der Weiterbildungsveranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm.

Anmeldung und Teilnehmendenzahl

Die Anmeldung ist verbindlich, sobald der Teilnahmevertrag wirksam zustande gekommen ist. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Ein Absage- oder Verschiebungsvorbehalt wegen einer Mindestteilnehmendenzahl gilt nur, wenn diese Zahl und der späteste Mitteilungszeitpunkt vor Vertragsschluss im konkreten Angebot genannt und wirksam vereinbart wurden. Für Absagen und Verschiebungen gelten die nachstehenden Erstattungsregelungen.

Teilnahmeentgelt und Zahlungsweise

Die Gebühr für die Weiterbildung ist der jeweiligen Rechnung zu entnehmen und grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nicht im Teilnahmeentgelt enthalten. Ratenzahlung ist nach individueller Vereinbarung möglich. Ein hierfür anfallendes Entgelt muss vor Vertragsschluss beziffert und wirksam vereinbart sein. Eine Bonitätsprüfung setzt eine tragfähige datenschutzrechtliche Grundlage und die erforderlichen vorherigen Informationen voraus.

Rücktritt durch den Teilnehmer

Ein vertraglich eingeräumter Rücktritt von der Seminarteilnahme kann in Textform erklärt werden. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Für einen wirksamen gesetzlichen Widerruf fallen keine Stornogebühren an. Bei einer vertraglichen Stornierung können nur die tatsächlich entstandenen, ersatzfähigen Kosten nach Abzug ersparter Aufwendungen und einer anderweitigen Belegung verlangt werden, höchstens nach den folgenden Grenzen:

  • Bei einem Rücktritt mehr als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Obergrenze 25 % des Teilnahmeentgelts.
  • Bei einem Rücktritt zwischen 15 und 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Obergrenze 50 % des Teilnahmeentgelts.
  • Bei einem Rücktritt höchstens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen beträgt die Obergrenze 100 % des Teilnahmeentgelts. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus Ersatzbelegungen werden angerechnet.

Dem Teilnehmer wird der Nachweis gestattet, dass stefanbuddesiegel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn nach Absprache kostenfrei möglich.

Absage und Änderungen durch den Veranstalter

Bei einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte erstattet. Bei einer Verschiebung können Teilnehmer:innen die Teilnahme am Ersatztermin ablehnen und Erstattung verlangen. Für weitere Ansprüche gelten die Haftungsregelungen dieser AGB. Änderungen von Lehrpersonal oder Veranstaltungsort sind nur zulässig, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer:innen zumutbar sind und den vereinbarten Leistungsinhalt nicht wesentlich verändern.

Haftung

Für die Haftung von stefanbuddesiegel gelten die Regelungen des Abschnitts „Haftung“ aus den AGB für Ingenieursplanungsleistungen entsprechend.

Teilnahmebescheinigung und Urheberrecht

Nach erfolgreicher Teilnahme und vollständiger Zahlung wird eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat ausgestellt. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für persönliche Zwecke verwendet werden.

Dokumentation

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung zu dokumentieren. Eine eventuell erforderliche Einwilligung zur Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, wird gesondert und freiwillig vor Ort eingeholt.

Datenschutz, Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gelten die entsprechenden Regelungen aus den AGB für Ingenieursplanungsleistungen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR WERBEAUFTRÄGE IN DIGITALEN UND PRINTMEDIEN

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Aufträge über Werbemittel in digitalen und Printmedien. Die Vertragspartei auf Anbieterseite wird nach den obenstehenden Begriffsbestimmungen im Angebot oder Vertrag benannt. Es gilt die bei Vertragsschluss wirksam vereinbarte Preisliste.

Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Auftrags durch stefanbuddesiegel zustande. Aufträge von Werbeagenturen werden im Namen und auf Rechnung der Agentur geschlossen, es sei denn, der Werbungtreibende wird ausdrücklich als Vertragspartner benannt.

Datenanlieferung und Ablehnungsbefugnis

Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Anlieferung einwandfreier Werbemittel spätestens drei Werktage vor Schaltungsbeginn verantwortlich. stefanbuddesiegel behält sich vor, Werbeaufträge abzulehnen, deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung technisch unzumutbar ist.

Rechtegewährleistung

Der Auftraggeber räumt stefanbuddesiegel die zur vereinbarten Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte ein und hat die Berechtigung zur Nutzung der angelieferten Werbemittel zu prüfen. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften für berechtigte Ansprüche Dritter und erforderliche Rechtsverteidigungskosten. Eigenes Mitverschulden von stefanbuddesiegel wird berücksichtigt. Über geltend gemachte Ansprüche wird unverzüglich informiert; Anerkenntnisse, Vergleiche und die Rechtsverteidigung werden abgestimmt, soweit Interessen des Auftraggebers betroffen sind.

Gewährleistung und Haftung

stefanbuddesiegel schuldet die vereinbarte Wiedergabe der Werbemittel nach dem dafür geltenden technischen Standard. Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte; eine Ersatzschaltung kann als Nacherfüllung vereinbart werden. Für Schadensersatz gelten die Haftungsregelungen dieser AGB.

Preisliste, Zahlung und Verzug

Es gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Preisliste. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar, soweit keine andere wirksame Vereinbarung besteht. Im Verzug gelten die gesetzlichen Zinsen: grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Entgeltforderungen aus Geschäften ohne Beteiligung von Verbraucher:innen neun Prozentpunkte. Die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB wird nur gegenüber Schuldner:innen verlangt, die keine Verbraucher:innen sind. Eine Zurückstellung weiterer Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Kündigung

Eine vertraglich eingeräumte Stornierung von Werbeaufträgen ist bis spätestens zwei Wochen vor Kampagnenbeginn in Textform möglich. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt. Entgelte oder Schadensersatz wegen einer Vertragsbeendigung werden nur auf einer gesetzlichen Grundlage oder aufgrund einer vor Vertragsschluss wirksam vereinbarten, transparenten Regelung verlangt. Ersparte Aufwendungen und anzurechnende Ersatzaufträge werden berücksichtigt.

Datenschutz, Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gelten die entsprechenden Regelungen aus den AGB für Ingenieursplanungsleistungen.

WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER:INNEN

Die folgenden Belehrungen gelten für Verträge mit gesetzlichem Widerrufsrecht, insbesondere Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt. Die auf den konkret geschlossenen Vertrag zutreffende Belehrung wird bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen und nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellte digitale Inhalte

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Widerrufsbelehrung für Waren

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder eine von Ihnen benannte dritte Person, die nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben. Werden mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung getrennt geliefert, beginnt die Frist mit Erhalt der letzten Ware; bei mehreren Teilsendungen oder Stücken mit Erhalt der letzten Teilsendung oder des letzten Stücks. Bei regelmäßiger Warenlieferung über einen festgelegten Zeitraum beginnt sie mit Erhalt der ersten Ware.

Ausübung des Widerrufs

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Stefan Budde-Siegel, stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe, Stromstraße 11 – 17, 10551 Berlin, Telefon 0800 0080112, E-Mail service@stefanbuddesiegel.com, mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren. Sie können das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist nicht vorgeschrieben. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung Ihrer Erklärung.

Folgen des Widerrufs

Wir erstatten alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten, außer Mehrkosten einer von Ihnen gewählten anderen als der günstigsten angebotenen Standardlieferung, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang Ihres Widerrufs. Wir verwenden dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde; für die Erstattung werden keine Entgelte berechnet.

Bei Waren können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder Sie deren Rücksendung nachgewiesen haben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Sie müssen die Ware unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Mitteilung des Widerrufs zurücksenden oder übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie sie rechtzeitig absenden. Wir tragen die unmittelbaren Rücksendekosten. Einen Wertverlust müssen Sie nur ersetzen, wenn er auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei Dienstleistungen schulden Sie Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn Sie ausdrücklich den Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt haben und ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und den Wertersatz informiert wurden. Ein Login oder Download ersetzt die erforderliche Erklärung nicht. Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten fällt im Widerrufsfall kein Wertersatz an.

Vorzeitiges Erlöschen

Bei entgeltlichen Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht erst mit vollständiger Leistungserbringung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und Ihrer Bestätigung der Kenntnis des Erlöschens erfüllt sind. Bei entgeltlichen digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, sind insbesondere Ihre ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn, die Bestätigung Ihrer Kenntnis des dadurch eintretenden Erlöschens und die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung notwendig.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns senden.

An Stefan Budde-Siegel, stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe, Stromstraße 11 – 17, 10551 Berlin; E-Mail: service@stefanbuddesiegel.com.

Hiermit widerrufe ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name und Anschrift:
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

STREITBEILEGUNG/SCHLICHTUNG

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes, Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, teilzunehmen. Website: www.verbraucher-schlichter.de. Unsere Kontaktdaten finden Sie im Impressum.

Streitbeilegung zwischen Vollkaufleuten

Streitigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen müssen nicht zwangsläufig vor Gericht ausgetragen werden. Schlichtungsstellen bieten mit ihren Schlichtungsausschüssen Gremien an, in denen gemeinsam mit den beteiligten Parteien nach einvernehmlichen Lösungen gesucht wird.

Wir nehmen an diesen Schlichtungsverfahren teil und vereinbaren daher mit unseren Kunden regelmäßig eine gesonderte Schlichtungsvereinbarung.