Preisliste

Unsere Leistungen rechnen wir gem. den nachstehenden gesetzlichen Vorschriften und Empfehlungen der Berufsverbände ab:
  • „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10.06.2013 (BGBl. I S. 2276), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 02.12.2020 (BGBl. I S. 2636) geändert worden ist; *
  • Heft Nr. 8 “Untersuchungen für ein Leistungsbild und zur Honorierung für den Planungsbereich Altlasten” des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), ISBN 978-3-88784-710-4, 2., vollständig überarbeitete Auflage, Stand: November 2010;
  • Heft Nr. 9 “Untersuchungen für ein Leistungsbild, zur Honorierung und zur Beauftragung von Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft” des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), ISBN 978-3-89817-773-3, 5., vollständig überarbeitete Auflage, Stand: März 2020;
  • Heft Nr. 15 “SiGeKo – Praxishilfe zur Honorarermittlung für Leistungen nach der Baustellenverordnung” des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), ISBN 978-3-89817-169-4, 2., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Stand März 2011, korrigierter Nachdruck Stand: 2013;
  • Heft Nr. 16 “Untersuchungen zum Leistungsbild und zur Honorierung für das Facility Management Consulting” des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), ISBN 978-3-89817-679-8, 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Stand: März 2010;
  • Heft Nr. 17 “Leistungen für Brandschutz” des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), ISBN 978-3-89817-835-8, 3. Auflage, Stand: Juni 2015;
  • JVEG vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist;
  • Bildhonorare 2018 der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM);
  • Vergütungstarifvertrag Design (VTV) der Allianz deutscher Designer (AGD) oder / und
  • Honorarleitfaden 2015 des Brancheninformationsdienstes iBusiness (HighText-Verlag)
Folgende Abrechnungsgrundlagen für Leistungen im Stundensatz gelten gem. Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: IX ZR 37/10, Urteil vom 21.10.2010, zu § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) für unsere erbrachten Dienstleistungen (Abrechnung im 15-Minuten-Takt):
  1. Lehrbeauftragte, Sachverständige Brandschutz oder / und Fachplaner Brandschutz á 225,00 EUR/Stunde ²
  2. Ingenieure (allgemeine) und Sachverständige (allgemeine)  á 125,00 EUR/Stunde (gerichtlich bestätigt durch Urteil des AG Gelsenkirchen, Az.: 409 C 12/21, Urteil vom 04.07.2022)
  3. Techn. Mitarbeiter, Techniker oder / und (Fach-)Bauleiter á 83,00 EUR/Stunde
  4. Kaufm. Mitarbeiter, Technische Zeichner oder / und CAD-Fachkräfte á 51,00 EUR/Stunde
Fahrtkostenabrechnung gem. Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm (OLG Hamm, Az.: 25 U 170/01, Urteil vom 05.06.2002, BauR 2002, 1721; OLG Hamm, Az.: 21 U 142/90, Urteil vom 08.01.1991):
  1. Abrechnung erfolgt erst ab 15 km Entfernung vom zuständigen Bürositz.
  2. Entfernungen über 15 km werden vollständig, ohne den Abzug von 15 km abgerechnet.
  3. Je gefahrener Kilometer á 0,60 EUR/km. In diesen Fahrtkosten ist das Honorar des/r Mitarbeiter/s für die Fahrtzeit nicht enthalten.
  4. Bei einer Anreise mit dem Mietwagen berechnen wir den Mietwagen (i. d. R. Mittelklasse mit Tagesrate) und alle entstehenden Kosten (Tankquittung usw.) weiter.
  5. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln berechnen wir den ICE-Preis 1. Klasse (sofern sinnvoll: Sparpreis) oder ein Flugticket Economy-Klasse weiter; jeweils zzgl. Anschluss-Verkehrsmittel (ICE / Taxi / Mietwagen)
  6. Fahrtzeit = Arbeitszeit, während der Fahrtzeit wird Ihnen nach obigen Bestimmungen das Stundenhonorar je Mitarbeiter zusätzlich in Rechnung gestellt.
  7. Internationaler Mautzuschlag, evtl. anfallende Mautgebühren werden zusätzlich prozentual berechnet zurzeit mit 1,5 %.
  8. Treibstoffzuschlag, die erhöhten Treibstoffpreise werden gem. variablem Treibstoffindex an Sie weitergegeben. ³
  9. Hotelübernachtungen (****-Hotel, Frühstück, Abendessen, WLAN-Zugang …) berechnen wir zum Selbstkostenpreis weiter. Gerne nehmen wir Hotel-Empfehlungen entgegen.
Nebenkosten werden im Rahmen eines Einzelnachweises gem. eigener Aufstellungen abgerechnet für:
  1. Portokosten
  2. Eigene Kopierkosten
  3. Fremdkosten für Kopien- oder Lichtpausen
  4. Fremdkosten für Fotos
  5. Telefonkosten
Fotokopien / Ausfertigungen / Plotts / Drucke:
  • Schriftl. Ausarbeitung, je angefangene Seite 1,40 EUR
  • Fotokopie, DIN A4/A3 s/w, je Seite 0,50 EUR
  • Fotokopie, DIN A4/A3 farbig, je Seite 2,40 EUR
  • Fotokopie, bis max. DIN A0 s/w, je Seite 3,45 EUR
  • Lichtbildaufnahme, DIN A4 und digitales Speichern, je Stück 2,40 EUR
  • Farbfoto, ca. 10 x 15 cm, (erster Abzug / Ausdruck) je 2,40 EUR
  • Farbfoto, ca. 10 x 15 cm, (jeder weitere Abzug / Ausdruck) je 0,60 EUR
  • Überlassung einer elektronisch gespeicherten Datei, je 3,00 EUR
  • Farbgroßkopien / Vollfarbplotts, 100 g/m² Papier, bis max. DIN A0, je 19,45 EUR
  • Farbplotts (Strichzeichnungen), 100 g/m² Papier, bis max. DIN A0, je 12,00 EUR
  • Farbscans, bis max. DIN A0, je 24,00 EUR
  • S/W-Scans, bis max. DIN A0, je 5,00 EUR
  • Laminieren, DIN A4, je Seite 1,50 EUR
  • Laminieren, DIN A3, je Seite 3,00 EUR
  • Laminieren, DIN A2, je Seite 6,00 EUR
Hinweis: NRW dürfen wir Brandschutzkonzepte für genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen nur aufstellen und fortschreiben, wenn dies im Einzelfall durch die Bauaufsichtsbehörde akzeptiert wird. Als Lehrbeauftragter ist unser Büroinhaber jedoch als Person, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet scheint anzusehen. Die Ausführungen zu § 58 Abs. 3 BauO NRW 2000 in den Niederschriften der Dienstbesprechungen mit den Bauaufsichtsbehörden im Februar / März 2000, im November / Dezember 2000 und im September / November 2005 welche gem. Stellungnahme des MHKBG vom 15.12.2019 für eine Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde, ob eine Person im Einzelfall i. S. d. § 54 Abs. 3 BauO NRW 2018 vergleichbar geeignet ist, können sinngemäß herangezogen werden.
Dieses Angebot ist für Industrie, Handwerk, Handel und die freien Berufe zur Verwendung in der selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.
Alle Preisangaben zuzügl. MwSt.
Preise Stand: 10.07.2017
Stand: 20.02.2023
* Die Neufassung der HOAI vom 10.07.2013 gilt für alle Personen, die im Inland für inländische Projekte tätig sind, unabhängig von ihrer tatsächlichen Ausbildung. Zur Klarstellung lautet ihr Titel deshalb auch Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI).
² Dies gilt insbesondere für kooperativ oder in Untervergabe tätige staatlich anerkannte resp. öffentlich bestellte Sachverständige, Prüfsachverständige oder / und staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des baulichen Brandschutzes / der Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau / des Erd- und Grundbaus / des Schall- und Wärmeschutzes.
³ Höhe des Treibstoffzuschlags (Treibstoffindex) im Monat Oktober 2022: 31,0 % international; 24,5 % national.