PREISLISTE

Vergütungsgrundlagen für unsere Leistungen

Es gilt die im Angebot oder Vertrag vereinbarte Vergütung. Die folgenden Regelwerke und Honorarempfehlungen dienen als mögliche Berechnungsgrundlagen, soweit sie für die Leistung einschlägig und wirksam vereinbart sind. Empfehlungen von Berufsverbänden sind keine gesetzlichen Gebührenordnungen. Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) bestimmt private Auftragshonorare nicht automatisch. Für eine vertragliche Bezugnahme ist die vereinbarte Fassung maßgeblich.

„Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ vom 10.07.2013 (BGBl. I S. 2276), die zuletzt durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist *

Heft Nr. 8 “Untersuchungen für ein Leistungsbild und zur Honorierung für den Planungsbereich Altlasten” des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), ISBN 978-3-88784-710-4, 2., vollständig überarbeitete Auflage, Stand: November 2010

Heft Nr. 9 “Untersuchungen für ein Leistungsbild, zur Honorierung und zur Beauftragung von Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft” des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), ISBN 978-3-89817-773-3, 5., vollständig überarbeitete Auflage, Stand: März 2020

Heft Nr. 15 “SiGeKo – Praxishilfe zur Honorarermittlung für Leistungen nach der Baustellenverordnung” des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), ISBN 978-3-8462-1401-5, 3., vollständig überarbeitete Auflage, Stand: Juni 2022

Heft Nr. 16 “Untersuchungen zum Leistungsbild und zur Honorierung für das Facility Management Consulting” des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), ISBN 978-3-89817-679-8, 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Stand: März 2010

Heft Nr. 17 “Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz” des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), ISBN 978-3-8462-1477-0, 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Stand: Dezember 2022

„Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz“ (JVEG) vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718, 776), in der für den jeweiligen Auftrag einschlägigen Fassung

Bildhonorare 2023 der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)

Vergütungstarifvertrag Design (VTV) der Allianz deutscher Designer (AGD) und/oder

Honorarleitfaden 2015 des Brancheninformationsdienstes iBusiness (HighText-Verlag)

Für ausdrücklich vereinbarte Stundenleistungen gelten die nachstehenden Stundensätze. Abgerechnet wird die tatsächlich angefallene Arbeitszeit minutengenau. Eine pauschale Aufrundung oder ein bestimmter Stundensatz wird nicht allein durch die Nennung einer Gerichtsentscheidung Vertragsbestandteil:

Lehrbeauftragte, Sachverständige Brandschutz und/oder Fachplaner:innen Brandschutz á 225,00 €/Stunde ²

Ingenieur:innen (allgemein) und Sachverständige (allgemein)  á 125,00 €/Stunde

Technische Mitarbeiter:innen, Techniker:innen und/oder (Fach-)Bauleiter:innen á 83,00 €/Stunde

Kaufmännische Mitarbeiter:innen, technische Zeichner:innen und/oder CAD-Fachkräfte á 51,00 €/Stunde

Fahrtkostenabrechnung bei gesonderter Vereinbarung: Die nachstehenden Reisekosten und die zusätzliche Vergütung von Fahrtzeit werden nur berechnet, soweit sie vor Vertragsschluss vereinbart und tatsächlich angefallen sind. Dieselben Kosten werden nicht doppelt berechnet.

Ausgangspunkt ist der im Angebot benannte Bürostandort. Fahrtkosten werden erst ab einer Entfernung von 15 km berechnet.

Entfernungen über 15 km werden vollständig, ohne den Abzug von 15 km abgerechnet

Je gefahrener Kilometer á 0,60 €/km. In diesen Fahrtkosten ist das Honorar der Mitarbeiter:innen für die Fahrtzeit nicht enthalten

Bei einer Anreise mit dem Mietwagen berechnen wir den Mietwagen (i. d. R. Mittelklasse mit Tagesrate) und alle entstehenden Kosten (Tankquittung usw.) weiter

Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln berechnen wir die tatsächlich angefallenen, nachgewiesenen Kosten der vorab vereinbarten Reiseklasse weiter: ICE 1. Klasse (sofern sinnvoll: Sparpreis) oder Flug Economy-Klasse sowie erforderliche Anschluss-Verkehrsmittel (ICE/Taxi/Mietwagen).

Fahrtzeit = Arbeitszeit, während der Fahrtzeit wird Ihnen nach obigen Bestimmungen das Stundenhonorar je Mitarbeiter:in zusätzlich in Rechnung gestellt

Mautgebühren werden nur in tatsächlich angefallener Höhe und aufgrund einer vor Vertragsschluss getroffenen Vereinbarung berechnet.

Ein Treibstoffzuschlag wird nur aufgrund einer vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarten Höhe oder nachvollziehbaren Berechnungsformel berechnet.

Hotelübernachtungen (****-Hotel, Frühstück, Abendessen, WLAN-Zugang …) berechnen wir zum Selbstkostenpreis weiter. Gerne nehmen wir Hotel-Empfehlungen entgegen

Nebenkosten werden im Rahmen eines Einzelnachweises gemäß eigener Aufstellungen abgerechnet für:

Portokosten

Eigene Kopierkosten

Fremdkosten für Kopien- oder Lichtpausen

Fremdkosten für Fotos

Telefonkosten

Fotokopien/Ausfertigungen/Plotts/Drucke:

Schriftl. Ausarbeitung, je angefangene Seite 1,40 €

Fotokopie, DIN A4/A3 s/w, je Seite 0,50 €

Fotokopie, DIN A4/A3 farbig, je Seite 2,40 €

Fotokopie, bis max. DIN A0 s/w, je Seite 3,45 €

Lichtbildaufnahme, DIN A4 und digitales Speichern, je Stück 2,40 €

Farbfoto, ca. 10 x 15 cm, (erster Abzug / Ausdruck) je 2,40 €

Farbfoto, ca. 10 x 15 cm, (jeder weitere Abzug / Ausdruck) je 0,60 €

Überlassung einer elektronisch gespeicherten Datei, je 3,00 €

Farbgroßkopien/Vollfarbplotts, 100 g/m² Papier, bis max. DIN A0, je 19,45 €

Farbplotts (Strichzeichnungen), 100 g/m² Papier, bis max. DIN A0, je 12,00 €

Farbscans, bis max. DIN A0, je 24,00 €

S/W-Scans, bis max. DIN A0, je 5,00 €

Laminieren, DIN A4, je Seite 1,50 €

Laminieren, DIN A3, je Seite 3,00 €

Laminieren, DIN A2, je Seite 6,00 €

Dieses Angebot ist für Industrie, Handwerk, Handel und die freien Berufe zur Verwendung in der selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt. Alle Preisangaben zuzügl. MwSt.

Stand: 08.10.2026

* Die Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 10.07.2013 regelt Honorare für die in ihrem Anwendungsbereich erfassten Leistungen. Ihre Anwendbarkeit ersetzt keine berufsrechtliche Befugnis, Bauvorlageberechtigung oder erforderliche Anerkennung. Zur Klarstellung lautet ihr Titel deshalb auch Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI)
² Dies gilt insbesondere für kooperativ oder in Untervergabe tätige staatlich anerkannte resp. öffentlich bestellte Sachverständige, Prüfsachverständige und/oder staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des baulichen Brandschutzes / der Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau / des Erd- und Grundbaus / des Schall- und Wärmeschutzes und/oder Prüfingenieure für Brandschutz.