Gewerblicher Auftrag

Danke für Ihre Zeit und Ansinnen unser Büro zu beauftragen.
Basierend auf bestehende oder angehende Auftragsverhältnisse werden wir, personenbezogene Daten Ihres Unternehmens verarbeiten. Dieses dürfen wir gem. BDSG bzw. DSGVO nur auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Weisungen durchführen.
Zu Dokumentationszwecken werden alle Schritte dieses elektronischen Prozesses mit Datum, Uhrzeit und IP-Adresse protokolliert.
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.
Lesen Sie bitte sorgfältig die nachstehenden Zeilen durch.
Änderungswünsche teilen Sie uns bitte vorab schriftlich mit. Diese werden nur Auftragsbestandteil durch unsere vorherige schriftliche Bestätigung.
Wir rechnen unsere Leistungen auf Grund gesetzlicher Grundlagen ab, so wie Rechtsanwälte und Ärzte im Übrigen es auch machen müssen.
Leider ist es uns nicht möglich diese Sätze zu unterschreiten, da diese vom Gesetzgeber vorgegeben sind.
Natürlich gibt es immer wieder Kollegen, die den gesetzlich festgesetzten Kostenrahmen unterschreiten und Ihnen unlautere Angebote machen. Bewerten Sie selber die Leistung und Qualität dieser Anbieter. Bedenken Sie auch, dass bei einer Beauftragung unserer geschätzten Mitbewerber diese ohne eine anders lautende Honorarvereinbarung jederzeit berechtigt sind gem. HOAI bzw. JVEG abzurechnen. Dies sogar rechtlich zwingend müssen.
Hinweis: NRW dürfen wir Brandschutzkonzepte für genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen nur aufstellen und fortschreiben, wenn dies im Einzelfall durch die Bauaufsichtsbehörde akzeptiert wird. Als Lehrbeauftragter ist unser Büroinhaber jedoch als Person, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet scheint anzusehen. Die Ausführungen zu § 58 Abs. 3 BauO NRW 2000 in den Niederschriften der Dienstbesprechungen mit den Bauaufsichtsbehörden im Februar / März 2000, im November / Dezember 2000 und im September / November 2005 welche gem. Stellungnahme des MHKBG vom 15.12.2019 für eine Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde, ob eine Person im Einzelfall i. S. d. § 54 Abs. 3 BauO NRW 2018 vergleichbar geeignet ist, können sinngemäß herangezogen werden. Sollten wir wider Erwarten einmal nicht von der zuständigen örtlichen Baugenehmigungsbehörde zugelassen werden, so stellen wir Sie von unseren Kosten frei.
Wir freuen uns nun auf Ihren Auftrag.

    Auftraggeber:

    Rechnungsanschrift:

    Bauvorhaben (Bezeichnung): *)

    Baustellenanschrift:

    Beauftragen wir die nachstehende Leistung für vorstehendes Bauvorhaben: *)

    Hier können Sie uns weitere Unterlagen (z. B. Pläne, Fotos ...) übersenden:

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    Bitte fügen Sie hier einen Gewerbenachweis an (z. B. Handelsregisterauszug, Gewerbeschein, Bescheinigung von Finanzamt ...). *)

    Bei Rückfragen erlauben wir uns Sie telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.

    *)

    Unterschrift (Vorname / Name): *)

    Zum Verifizieren ziehen!

    *) Pflichtfeld
    ²) Nur im Falle der Untervergabe durch uns an einen staatlich anerkannten Sachverständigen.