Berlin / Herne. [stbs] Bei Neubauten müssen die Schornsteine künftig höher sein und sollen künftig so konzipiert werden, dass sie die Abgase möglichst weit nach oben leiten. Der Gesetzgeber erhofft sich dadurch eine geringere Belastung durch Feinstaub und eine Verbesserung der Luftqualität in Wohnvierteln. Die neuen Regelungen finden sich in in der 1. BimSchV.

In Baden-Württemberg müssen ab 01.01.2022 auf allen gewerblichen Neubauten Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung installiert werden. Für Wohngebäude gilt dies erst ab Mai 2022. Ergänzend wird ab 2023 eingeführt, dass jede umfassende Dachsanierung den Einbau einer Photovoltaikanlage einschließen muss. Darüber hinaus müssen ab 2022 alle Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen mit Vorrichtungen zur Produktion von Solarstrom ausgesatattet werden. Eine Vielzahl von Bundesländern wollen dem baden-württembergischen Beispiel folgen.

Für Immobilieneigentümer ist besonders schmerzhaft, dass die EEG-Umlage von derzeit 6,5 Cent auf 3,72 Eurocent/kWh sinken soll, um die privaten Haushalte zu entlasten. Hier kann es durch die neue Ampel-Koalition aber noch zu Änderungen kommen.

Die EU-BattRL aus dem Jahr 2006 wird 2021 durch die EU-BattVO abgelöst, die sofort deutsches Recht ist. Batterien sollen grüner und ethischer hergestellt werden. Das gilt insbesondere für die Gewinnung der zur Produktion benötigten Rohstoffe. Ein weiterer Schwerpunkt der Verordnung liegt in der Sammlung und dem Recycling von Altbatterien.

Trotz hoher Energiekosten dürfte am Atomausstieg festgehalten werden. Wenn planäßig die Kernkraftwerke Isar II., Emsland und Neckarwestheim III. 2022 wie geplant abgeschaltet werden, ist der deutsche Atomausstieg unumkehrbar.