Berlin / Herne / Köln. [stbs] Soziale Netzwerke mit mehr als zwei Mio. Nutzern müssen ab dem 01.02.2022 strafbare Inhalte, IP-Adressen sowie Passwörter von Verdächtigen an Sicherheitsbehörden wie das Bundeskriminalamt (BKA) aushändigen.

Das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität führte zu Änderungen des STGB, der StPO, des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung, des Bundeskriminalamtgesetzes, des Bundesmeldegesetzes, des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, des TMG  und des GG.

Es verpflichtet z. B. Meta Plattforms, Inc., Alphabet Inc. und Twitter Inc. dazu die entsprechenden Daten weiterzuleiten.

Neben der Weitergabe der Informationen sind die Netzwerke auch zur Löschung verpflichtet.

Alphabet und Meta haben dagegen beim VG Köln Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Gesetz erhoben. Jedoch sind diese bis zum Urteilsspruch sind die Unternehmen verpflichtet, die Inhalte zu melden.