Berlin / Herne. [stbs] Bereits seit dem 01.08.2018 müssen alle selbstständigen Immobilienmakler, darunter auch die freien Handelsvertreter und Wohnimmobilienverwalter gem. § 34c GewO regelmäßig in einem Zeitraum von drei Kalenderjahren 20 Zeitstunden Fach-Fortbildungen absolvieren. Wenn Sie dies noch nicht erledigt haben, dann wird es jetzt höchste Zeit. Bußgelder bis 5.000 EUR sind möglich.

Im Zusammenhang mit der Weiterbildungspflicht für gewerblich tätige Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, bieten wir Ihnen kompakte Weiterbildung und Zertifizierung gem. MaBV an.

Sie erhalten Ihre Weiterbildungs-Bescheinigung für Ihre Aufsichtsbehörde gem. § 34c GewO i. V. m. § 15b MaBV beim BBZ Dortmund.