Herne. [stbs] Die dynamische Fluchtweglenkung ist mit einer Gefahrenmeldeanlage (z. B. Brandmeldezentrale) verknüpft, lenkt anwesende Personen zu einem sicheren Fluchtweg und vermeidet dadurch zusätz­liche Gefahr durch Panik und Staus.

Der kürzeste Fluchtweg ist jedoch nicht immer der sicherste …!

Zurzeit wird in vier Kategorien der Fluchtweg­len­kung unterschieden, wobei in Zukunft der adaptiven Fluchtweg­lenkung der Vorzug gegeben werden wird.

  • Für Arbeitsstätten, die kleiner als 30 m² und ohne natürliche Belichtung sind, reicht die statische, passive Fluchtweglenkung. Schilder oder dauernd beleuchtete Rettungswegzeichen befinden sich immer im selben Zustand und reagieren nicht auf eine Gefahr.
  • Bei der aktiven Fluchtweglenkung – vorgeschrieben für alle Gebäude als Grundausstattung in Abhängigkeit ihrer Geltungsbereiche – werden im Gefahrenfall die Signalgeber, die den Fluchtweg aufzeigen, unabhängig von der Gefahrenlage eingeschaltet. Dazu zählen Rettungszeichen- oder Sicherheitsleuchten im Bereitschaftsbetrieb und/oder gespeicherte Durchsagen einer Sprachalarmierung.
  • Die dynamische Fluchtweglenkung bietet die Möglichkeit einer einmaligen Richtungsweisung. Sie kann in Abhängigkeit von der Gefahrenlage auf kürzestem Wege aus dem Gefahrenbereich heraus und über die verbleibenden Fluchtwege in einen sicheren Bereich bzw. ins Freie leiten. Die Ret­tungs­zeichen­leuchten passen sich jedoch nur ein­malig an und behalten diesen Zustand.
  • Die adaptive Fluchtweglenkung ermöglicht die Umlenkung von Flüchtenden auf Basis einer konti­nuier­lichen Fluchtwegüberwachung und unter Berücksichtigung einer möglichen Änderung der Gefahrenlage. Sie folgt somit permanent der Gefahren­entwicklung und erfolgt automatisch. Durch optische und/oder akustische Unterstützung entsteht ein entscheidender Sicherheits- sowie Zeitgewinn für die Selbstrettung. Eine manuelle Steuerung durch Rettungskräfte bleibt bestehen.