Berlin / Herne. [stbs] Als erfahrener Fachplaner für Brandschutz bieten wir Ihnen umfassende Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gem. AHO Heft 17. Mit unserem fundierten Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Planung, Umsetzung und Überprüfung aller brandschutztechnischen Maßnahmen und sorgen für die Sicherheit Ihrer Gebäude und deren Nutzer.
Unsere Leistungen im Detail:
- Brandschutzkonzept gem. AHO Heft 17: Wir entwickeln individuelle Brandschutzkonzepte, die den bauordnungsrechtlichen Anforderungen gem. AHO Heft 17 entsprechen. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Aspekte wie Gebäudestruktur, Nutzung, Fluchtwege, Brandschutztechnik und behördliche Vorschriften
- Brandschutzplanung und -technik: Wir planen und dimensionieren brandschutztechnische Anlagen wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauchabzugsanlagen und Feuerlöschanlagen gem. den Vorgaben von AHO Heft 17. Dabei setzen wir modernste Technologien und Methoden ein, um einen optimalen Schutz vor Bränden zu gewährleisten
- Bauordnungsrechtliche Brandschutzprüfung: Wir überprüfen die brandschutztechnische Ausführung Ihres Gebäudes und stellen sicher, dass alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen gem. AHO Heft 17 erfüllt sind. Unsere Experten führen umfassende Inspektionen durch und erstellen detaillierte Prüfberichte
- Baubegleitende Qualitätssicherung: Während der Umsetzung Ihres Brandschutzkonzepts übernehmen wir die baubegleitende Qualitätssicherung. Wir überprüfen die fachgerechte Ausführung der brandschutztechnischen Anlagen und gewährleisten somit die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gem. AHO Heft 17
- Erstellung von Brandschutzgutachten: Wir erstellen brandschutztechnische Gutachten gem. AHO Heft 17 und unterstützen Sie bei der Klärung brandschutztechnischer Fragestellungen. Unsere Gutachten sind fundiert, transparent und praxisorientiert
Vertrauen Sie auf die Expertise und Erfahrung eines Fachplaners für Brandschutz und sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Gebäude gem. den bauordnungsrechtlichen Anforderungen gem. AHO Heft 17. Wir unterstützen Sie bei der Planung, Umsetzung und Überprüfung aller brandschutztechnischen Maßnahmen und stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.
Wir beraten sowohl im Auftrag von Bauherren als auch von Architekten.
Hinweis: In NRW dürfen wir Brandschutzkonzepte für genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen nur aufstellen und fortschreiben, wenn dies im Einzelfall durch die Bauaufsichtsbehörde akzeptiert wird. Als Lehrbeauftragter ist unser Büroinhaber jedoch als Person, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet scheint anzusehen. Die Ausführungen zu § 58 Abs. 3 BauO NRW 2000 in den Niederschriften der Dienstbesprechungen mit den Bauaufsichtsbehörden im Februar / März 2000, im November / Dezember 2000 und im September / November 2005 welche gem. Stellungnahme des MHKBG vom 15.12.2019 für eine Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde, ob eine Person im Einzelfall i. S. d. § 54 Abs. 3 BauO NRW 2018 vergleichbar geeignet ist, können sinngemäß herangezogen werden.
So arbeiten wir
Nach Auftragserteilung bitten wir Sie, uns verschiedene Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Diese sollten vorzugsweise in digitaler Form vorliegen. Um Ihr Projekt effizient bearbeiten zu können, laden Sie diese Dokumente einfach, sicher und datenschutzkonform in unsere Cloud hoch. Unsere Priorität ist es, Ihre Anforderungen reibungslos zu erfüllen. Daher ist es wichtig, dass Sie uns diese Informationen rechtzeitig zukommen lassen.
Kompetenz und Erfahrung
Unser Büro verfügt über langjährige Erfahrung, gute kommunale Referenzen und ein breites Spektrum an Kompetenzen im Consulting und Engineering. Mit einem Team von hochqualifizierten Fachleuten bieten wir umfassende Dienstleistungen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen unseren Kunden an. Wir sind stolz darauf, zahlreiche zertifizierte Sachverständige in unseren Reihen zu haben und engagieren uns in der Aus- und Weiterbildung auf diesem Gebiet. Damit Ihr und unser Wissen immer auf dem neuesten Stand ist, bieten wir in unserem modernen Schulungszentrum Schulungen zu diesem Thema an.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Fragen und Antworten
Unsere Vergütung ist gesetzlich geregelt. Entweder entsprechend gem. der HOAI und dem JVEG oder nach den Empfehlungen der AHO-Fachkommissionen.
Natürlich gibt es immer wieder Kollegen, die diese gesetzlich festgesetzten Kostenrahmen unterschreiten und Ihnen unlautere Angebote machen. Bewerten Sie selber die Leistung und Qualität dieser Anbieter. Bedenken Sie auch, dass bei einer Beauftragung unserer geschätzten Mitbewerber diese ohne eine anders lautende Honorarvereinbarung jederzeit berechtigt sind gem. der HOAI, den Sachverständigenordnungen (z. B. SV-VO in NRW) bzw. dem JVEG abzurechnen. Dies sogar rechtlich zwingend müssen.
So können preiswerte Offerten schnell zum Kosten-Bumerang werden.
Wir erstellen Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot für unsere Dienstleistungen, ehrlich und ohne Fallstricke.
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