Berlin / Herne. [stbs] Notwendiger Sachkundenachweis für Verwalter, eine zentrale Neuerung der WEG-Reform.

Wohnungseigentümer haben ab Dezember 2022 einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.

Nach dem geänderten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) müssen Makler sowie Miet- und Wohneigentumsverwalter ab dem 01.12.2022 nachweisen, dass sie die nötigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Fachkenntnisse besitzen.
Dies gem. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG durch ein entsprechendes Zertifikat.

Für bereits bestellte Verwalter gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 01.06.2024.

Ihr Zertifikat erhalten Sie beim BBZ Dortmund.