• Stefan Budde-Siegel VDI | Freier Sachverständiger

FREIER SACHVERSTÄNDIGER
BAUGUTACHTER
BAUSACHVERSTÄNDIGER
BRANDSCHUTZ
GERICHTSGUTACHTER
GUTACHTER
VDI

Laut Wikipedia ist „ein Sachverständiger (engl. expert) eine natürliche Person […] mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet. […] Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der besonderen Sachkunde […] Der zertifizierte Sachverständige unterliegt bezüglich seiner persönlichen Eignung und seiner fachlichen Qualifikation der regelmäßigen Kontrolle.“

Als von verschiedenen Berufsverbänden zertifizierter, unabhängiger und freiberuflicher

Sachverständiger für Brandschutz und -ursachen,
Bauschaden- und Immobilienbewertung,
Honorarabrechnungen gem. HOAI und nach AHO sowie
Immobilien- und Liegenschaftenbewertung,

als

hochschulzertifizierter Fachplaner Brandschutz

und als

Lehrbeauftragter für Baukonstruktion (FH)

steht unser Büroinhaber für die fachliche Kompetenz, den hervorragenden Ruf und das hohe Ansehen unserer Arbeit.

Gleichzeitig ist unsere Büroleitung in die Sachverständigenlisten verschiedener Gerichte eingetragen, publiziert regelmäßig in Fachzeitschriften und hält Vorlesungen u.a. an privaten Bildungseinrichtungen, Hochschulen und kommunalen Schulen.

Darüber hinaus engagiert sie sich in Normen- und Richtlinienausschüssen sowie in zahlreichen Fachverbänden.

Hinweis: Unlauter agierende Kollegen erkennen Sie daran, dass diese sich pauschal als „Bausachverständige“ bezeichnen und damit das Urteil des OLG Stuttgart, Az: 2 U 13/07, vom 27.09.2007 ignorieren. Dieses Urteil befasst sich mit der Zulässigkeit der Bezeichnung „Bausachverständiger“ und der Beschränkung der Tätigkeit des Sachverständigen auf das Sachgebiet, für das er bestellt ist. Die Bezeichnung „Bausachverständiger“ deutet auf ein derart umfangreiches Fachgebiet und Fachwissen hin, dass dieses Fachgebiet in all seinen Facetten kaum von einem einzelnen Sachverständigen gutachterlich bearbeitet werden kann. Wir alle sind nicht allwissend.

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Sachverständigen-Zertifikate
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Jahre Berufserfahrung

WAS KOSTET EIN GUTACHTER / SACHVERSTÄNDIGER?

Die Honorierung von Sachverständigen ist gesetzlich geregelt. Entweder gem. HOAI und JVEG oder nach den Empfehlungen der AHO-Fachkommissionen.

Natürlich gibt es immer wieder Kollegen, die diese gesetzlich festgelegten Kostenrahmen unterschreiten und Ihnen unlautere Angebote unterbreiten. Beurteilen Sie die Leistung und Qualität dieser Anbieter selbst. Bedenken Sie auch, dass bei einer Beauftragung unserer geschätzten Mitbewerber diese ohne eine anders lautende Honorarvereinbarung jederzeit berechtigt sind, gem. der HOAI, den Sachverständigenverordnungen (z. B. SV-VO in NRW) bzw. dem JVEG abzurechnen. Dies ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.

So können günstige Angebote schnell zum Kostenbumerang werden.

Gerne erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Angebot für unsere Leistungen, ehrlich und ohne Fallstricke.

FRAGEN?
RUFEN SIE UNS AN!

Technische Beratung
0900 1 427263

(2,99 EUR/Min. aus dem Festnetz, max. 2,99 EUR/Min. aus den Mobilfunknetzen)

WhatsApp
0176 47508899

(WhatsApp Nachrichten sind in der Regel kostenlos, es können jedoch Gebühren für die Datenübertragung anfallen.)

EINSATZGEBIETE

Von unseren Büros in Berlin (Zentrale), Herne und Köln sind wir bundesweit und im Ausland für Sie tätig.

Schwerpunkte sind der Großraum Berlin, Frankfurt/Main, Münsterland, Ostwestfalen, Rheinland, Ruhrgebiet, Sauerland und Umgebung.

Insbesondere mit und durch unsere Partner in Quisqueya – San Pedro de Macorís (DOM), Bochum, Borkum (Insel), Datteln, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck und Sulzbach.

BERLIN
Telefon: 030 770190740

Stromstr. 11-17
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Im Zollhafen 18-24
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DEKRA e. V.
Verein Deutscher Ingenieure e. V.

Geschäftszeiten: Montags – Freitags 10:00 – 22:00 Uhr | Besprechungs- und Vertretertermine nur auf vorheriger, telefonischer Vereinbarung.