Berlin / Herne. [stbs] Kellerräume sind ein zentraler Bestandteil vieler Wohngebäude, dienen jedoch hauptsächlich der Lagerung und nicht als Aufenthaltsräume. Die rechtlichen Regelungen für die Nutzung dieser Räume sind vielfältig und ergeben sich aus bauordnungsrechtlichen Vorschriften, Arbeitsstättenverordnungen, Versicherungsrichtlinien und zivilrechtlichen Vorgaben. Ziel dieses Artikels ist es, die wesentlichen rechtlichen Grundlagen und praktischen Hinweise zur Nutzung von Kellerräumen zusammenzufassen.

NUTZUNG VON KELLERRÄUMEN ALS AUFENTHALTSRÄUME

Grundsätzlich sind Kellerräume als Nichtaufenthaltsräume eingestuft. Eine Nutzung als Wohnraum ist nur möglich, wenn diese bauordnungsrechtlich genehmigt wurde. Die Mindestanforderungen hierfür umfassen i. d. R.:

Mindesthöhe

Eine lichte Raumhöhe von mind. 2,40 m ist in vielen Bundesländern erforderlich.

Belichtung und Belüftung

Ausreichende natürliche Belichtung und Lüftung müssen sichergestellt sein.

Fluchtwege

Es ist ein zweiter Rettungsweg erforderlich, der in Kellerräumen häufig fehlt.

Eine unzulässige Nutzung kann nicht nur bauordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch den Versicherungsschutz des Gebäudes gefährden.

GEWERBLICHE NUTZUNG VON KELLERRÄUMEN

Die Nutzung von Kellerräumen als Arbeitsstätten oder gewerblich genutzte Räume ist ebenfalls stark reglementiert. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) schreibt spezifische Anforderungen an:

Raumhöhe und Flächenverhältnis

Diese Anforderungen sind oft nicht erfüllt.

Belichtung und Belüftung

Natürliches Licht und Frischluft sind Pflicht.

Flucht- und Rettungswege

Müssen jederzeit frei und sicher zugänglich sein.

Nach der gängigen Rechtsprechung (z. B. Landgericht (LG) Dessau-Roßlau, Az.: 3 O 36/16) kann bereits bei 15 Verkäufen über Plattformen wie eBay eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen, die entsprechende Genehmigungen erfordert. Werden diese nicht eingeholt, drohen Sanktionen.

Symbolbild; Chaos im Keller

Bildnachweis / Rechtekette: © 2024 stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe

LAGERUNG IN KELLERRÄUMEN

Die Lagerung von Gegenständen in Kellerräumen unterliegt strengen Regelungen. Vorrangig sind die Vorgaben aus Mietvertrag oder Hausordnung sowie gesetzliche Vorschriften relevant.

Verbotene Gegenstände und Materialien sind u. a.:

Gefahrstoffe

Brennbare Flüssigkeiten wie z. B. Lacke, Farben mit Lösungsmitteln, Desinfektionsmittel, Benzin(kanister), Öle(fässer) z. B. Motoröl (Heizöl nur in entsprechenden Räumen) oder sonstige brennbare Flüssigkeiten sind in Mengen über 20 L nicht zulässig.

Explosionsgefährdete Stoffe

Druckluftbehälter und Gasflaschen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht gelagert werden.

Erhöhte Brandlasten

Gegenstände wie alte Zeitungen, größere Mengen von Kleidung, Reifen, Matratzen oder Brennholz sollten vermieden werden.

Brandschutz

Da Kellerräume häufig nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sind, ist eine besondere Vorsicht geboten. Vermieter sind im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, die Einhaltung der Brandschutzvorschriften zu überwachen.

HAFTUNGS- UND VERSICHERUNGSFRAGEN

Die Missachtung von Vorschriften zur Nutzung und Lagerung in Kellerräumen kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben:

Zivilrechtliche Haftung

Im Falle eines Brandereignisses kann der Verursacher zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt werden.

Strafrechtliche Verantwortung

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz drohen strafrechtliche Sanktionen.

Versicherungsschutz

Die Einhaltung der Versicherungsbedingungen (z. B. VdS Richtlinien) ist essenziell. Bei Verstoßen kann der Versicherungsschutz entfallen.

PRAKTISCHE EMPFEHLUNGEN

Regelmäßige Kontrolle

Vermieter sollten regelmäßige Inspektionen durchführen, um Verstöße frühzeitig zu erkennen.

Aufklärung

Mieter sollten über zulässige Lagerungen und Nutzungen informiert werden.

Installation von Rauchwarnmeldern

Dies erhöht die Sicherheit und minimiert Brandrisiken.

Die Nutzung und Lagerung in Kellerräumen ist durch eine Vielzahl von Regelungen eingeschränkt. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist essenziell, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden sowie den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Sowohl Vermieter als auch Mieter tragen Verantwortung für die sichere Nutzung dieser Räume.

Bei Unsicherheiten sollten fachkundige Berater hinzugezogen werden, um rechtliche und praktische Risiken zu minimieren.

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