[sbs] Eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme unterliegt während der Bauausführung zahlreichen Überwachungsmaßnahmen, die sicherstellen, dass alle öffentlich-rechtlichen und vertraglichen Anforderungen eingehalten werden. Ein wesentlicher Meilenstein in jedem Bauvorhaben ist die Abnahme des Bauwerks durch die Bauherrschaft gegenüber dem ausführenden Unternehmen. In diesem Zusammenhang bietet eine sachverständige Begleitung beim Abnahmetermin entscheidende Vorteile: Sie sorgt für eine unabhängige Kontrolle der erbrachten Leistungen und unterstützt die Bauherrschaft darin, Mängel zu erkennen und rechtzeitig zu dokumentieren.

DIE BEDEUTUNG DER BAUWERKSABNAHME UND IHRE KONSEQUENZEN

Die Bauwerksabnahme ist ein zentraler Moment im Bauablauf, denn mit ihr geht die Verantwortung für das Bauwerk vom Unternehmer auf den Bauherrn über. Zugleich beginnt ab diesem Zeitpunkt die Gewährleistungsfrist. Aus diesem Grund ist es entscheidend, den Abnahmetermin sorgfältig vorzubereiten und durchzuführen. Fehlerhafte oder unvollständige Dokumentationen, übersehene Mängel oder Abweichungen von der vereinbarten Leistung können später zu erheblichen Nachteilen führen.

Ein Sachverständiger unterstützt die Bauherrschaft umfassend bei der Kontrolle der Abnahmekriterien und stellt sicher, dass folgende Aspekte umfassend geprüft werden:

Einhaltung der vertraglich vereinbarten Bauausführung

Erfüllung technischer Standards und Normen (z. B. DIN-Normen)

Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der verbauten Systeme (z. B.: Lüftungsanlage, Sanitärtechnik, Brandschutzvorrichtungen)

Erfassung und Dokumentation von Mängeln und Abweichungen

Symbolbild; Bauabnahme

Bildnachweis / Rechtekette: © 2025 stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe

BEISPIELE AUS DEM ALLTAG EINES SACHVERSTÄNDIGEN

Abnahme eines Mehrfamilienhauses

Bei der Abnahme eines Mehrfamilienhauses wurden durch den Sachverständigen verschiedene Mängel festgestellt, darunter eine fehlerhafte Dämmung in den Zwischendecken und unzureichende Abdichtungen im Bereich der Balkone. Diese Baumängel hätten ohne eine sachverständige Prüfung zu erheblichen Wärmeverlusten und Feuchtigkeitsschäden geführt. Dank der rechtzeitigen Dokumentation und Beanstandung konnten die Mängel vor Übergabe des Gebäudes behoben werden, sodass der Bauherr rechtlich abgesichert war und keine zusätzlichen Kosten für Nachbesserungen tragen musste.

Abnahme eines Gewerbebaus

Im Rahmen der Abnahme eines Bürogebäudes wurde festgestellt, dass die im Leistungsverzeichnis vorgesehene Brandschutzverglasung nicht den geforderten Standards entsprach. Der Sachverständige bemerkte außerdem, dass die Sicherheitsbeleuchtung nicht vollständig angeschlossen war. Diese Abweichungen stellten nicht nur Sicherheitsrisiken dar, sondern hätten im Betrieb zu Bußgeldern bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde geführt. Durch die detaillierte Begleitung des Sachverständigen konnte der Bauherr eine vollständige Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen sicherstellen und den Mängelbeseitigungsprozess effizient einleiten.

BEISPIELE VON MÄNGELN

Flucht- und Rettungspläne sowie sicherheitstechnische Anlagen

Ein Flucht- und Rettungsplan sowie sicherheitstechnische Einrichtungen wie Feuerlöscher oder Notrufsysteme können Teil der vertraglich geschuldeten Leistungen sein. Werden diese Elemente nicht ordnungsgemäß umgesetzt oder fehlen sie, führt dies zu gravierenden Sicherheitslücken. Ein Sachverständiger überprüft, ob derartige Einrichtungen in der Praxis den geltenden Vorschriften entsprechen oder ob Nachbesserungen erforderlich sind.

Barrierefreies WC und Notfallschalter

Ein Notfallschalter im barrierefreien WC ist nach DIN 18040-1 vorgeschrieben und wurde in Nordrhein-Westfalen als Eingeführte Technische Baubestimmung rechtsverbindlich umgesetzt. Das bedeutet, dass der Einbau eines solchen Schalters erforderlich ist. Ein Architekt muss diese technischen Anforderungen bereits bei der Planung und Ausführung berücksichtigen. Wird von den Normen abgewichen, bedarf es einer Zustimmung des Bauherrn sowie einer detaillierten Dokumentation.

WICHTIGE DOKUMENTE FÜR DEN ABNAHMETERMIN

Zur sachgemäßen Durchführung einer Abnahme ist es unerlässlich, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Diese umfassen unter anderem:

Kaufvertrag

Grundbuchauszug (alle Abteilungen)

Teilungserklärung (inkl. Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung)

Bauunterlagen (Baugenehmigung, Statik, Brandschutzkonzept etc.)

Fachunternehmerbescheinigungen und -erklärungen

Prüfzeugnisse (abP, abZ und ZiE)

Fachbauleiterbescheinigungen

Gewährleistungsbürgschaften

UNTERSTÜTZUNG BEI DER FESTSTELLUNG VON MÄNGELN

Ein erfahrener Sachverständiger dokumentiert eventuelle Baumängel und erstellt ein umfassendes Mängelprotokoll. Dieses dient als Grundlage für Nachforderungen oder Nachbesserungen und schützt Sie als Bauherrschaft vor späteren Streitigkeiten.

Ihre Vorteile durch eine sachverständige Begleitung

Die sachverständige Begleitung bei der Bauwerksabnahme bietet Ihnen:

Professionelle Kontrolle aller relevanten Bauleistungen

Umfassende Dokumentation aller Abweichungen und Mängel

Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmen

Rechtssicherheit und Vermeidung kostenintensiver Nachbesserungen

Die Bauwerksabnahme bildet den Abschluss eines Bauprojekts und markiert den Beginn der Nutzung. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Kompetenz, um diesen wichtigen Schritt sicher und reibungslos zu gestalten.

Wir begleiten Sie umfassend von der Prüfung der Unterlagen bis zur finalen Bauwerksabnahme und stehen Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite.

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