Berlin / Herne. [stbs] Mit der Einführung des Cannabisgesetzes (CanG) seit dem 01.04.2024 sehen sich Immobilienbesitzer und -verwalter mit neuen rechtlichen und praktischen Anforderungen konfrontiert. Das Gesetz regelt nicht nur den Umgang mit Cannabis, sondern schafft auch besondere Pflichten, die sich aus der Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht ableiten lassen. Diese Pflichten zielen darauf ab, Dritte vor Gefahren zu schützen und Störungen zu vermeiden – ein Handlungsfeld, das besonders in der Immobilienwirtschaft von großer Bedeutung ist.

NEUE HERAUSFORDERUNGEN FÜR EIGENTÜMER UND VERWAKTER

Die Einführung des CanG bringt gesundheitliche, rechtliche und bauliche Herausforderungen mit sich. Beim Konsum von Cannabis werden schädliche Stoffe wie Cannabinoide, Teer und Kohlenmonoxid freigesetzt. Diese Stoffe können nicht nur allergische Reaktionen und unbeabsichtigte Drogenaufnahme durch Passivrauchen verursachen, sondern auch empfindliche Personen, darunter Kinder, Jugendliche und Asthmatiker, erheblich belasten. Neben den gesundheitlichen Risiken empfinden viele den typischen Geruch von Cannabis als störend.

Auch der private Anbau von Cannabis unterliegt klaren Vorgaben. So schreibt § 10 CanG vor, dass Cannabispflanzen und -produkte sicher vor dem Zugriff von Kindern, Jugendlichen und Dritten gelagert werden müssen. Zusätzlich sind Maßnahmen erforderlich, um Belästigungen der Nachbarschaft, etwa durch Gerüche, zu vermeiden. Der Einbau von Lüftungs- oder Luftfilteranlagen ist daher sinnvoll.

SCHUTZZONEN UND IHRE AUSWIRKUNGEN

Eine der zentralen Regelungen des CanG ist die Einführung sogenannter Schutzzonen. Gem. § 12 dürfen Anbauvereinigungen nicht in Wohngebäuden betrieben werden. Zudem gilt ein Mindestabstand von 100 m zu Schulen, Kinderspielplätzen und Jugendeinrichtungen. Auch außerhalb dieser Zonen verbietet das Gesetz den Konsum, wenn sich Kinder oder Jugendliche in der Nähe aufhalten. In Ballungsgebieten, wo Wohnungen oft dicht beieinander liegen, führt dies faktisch zu einem weitgehenden Konsumverbot in vielen Wohngebieten.

Die Verantwortung, diese Schutzzonen zu prüfen, liegt bei den Eigentümern. Eine lückenlose Dokumentation ist nicht nur aus haftungsrechtlichen Gründen essenziell, sondern auch, um Mieter und Behörden rechtssicher informieren zu können. Standardisierte Karten wie die „Bubatzkarte“ reichen hierfür oft nicht aus, da sie nicht alle relevanten Einrichtungen und Daten berücksichtigen.

Symbolbild; Schutzzone Cannabisgesetz

Bildnachweis / Rechtekette: © 2024 stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe

MASSNAHMEN FÜR EIGENTÜMER

Um den Anforderungen des CanG gerecht zu werden, sind umfassende Maßnahmen erforderlich. Dazu gehört in erster Linie eine Schutzzonenprüfung, um festzustellen, ob eine Immobilie in einer der gesetzlich definierten Zonen liegt. Im Anschluss sollten Mieter schriftlich über die geltenden Regelungen aufgeklärt werden. Ergänzend ist die Anbringung von Beschilderungen, beispielsweise mit dem Hinweis „Cannabis Konsum verboten“, ratsam.

In Altbauten mit diffusionsoffenen Decken kann es notwendig sein, den Konsum auch innerhalb der Wohnung einzuschränken. Rauch oder Geruch können durch die bauliche Beschaffenheit in andere Einheiten gelangen, was insb. bei Kindern oder gesundheitlich sensiblen Personen problematisch ist. Neuere Hybriddecken aus Holz, Beton und Stahl können diese Übertragung hingegen verhindern.

Auch der Brandschutz spielt eine wichtige Rolle. Die Installation von Rauchwarnmeldern ist in vielen Bundesländern Pflicht, sollte jedoch vor dem Hintergrund des erhöhten Risikos von Wohnungsbränden unter Drogeneinfluss besonders sorgfältig überprüft werden.

RECHTSDURCHSETZUNG BEI VERSTÖSSEN

Bei Verstößen, wie dem Betrieb von Anbauvereinigungen, sind Eigentümer verpflichtet, zu handeln. In solchen Fällen sind Abmahnungen und die Androhung von Kündigungen gem. § 543 BGB rechtlich möglich. Auch in Hausordnungen sollten klare Regelungen zum Cannabiskonsum getroffen werden. Wichtig ist jedoch, dass allgemeine Klauseln im Mietvertrag nicht ausreichen – individuelle Vereinbarungen mit den Mietern sind notwendig.

-Werbung-

PROAKTIVE SCHAFFUNG VON SCHUTZZONEN

Eine interessante Option bietet das Gesetz Eigentümern, deren Immobilien nicht in einer Schutzzone liegen: Durch den Bau eines Kinderspielplatzes kann de jure eine solche Zone geschaffen werden. Dies ermöglicht es, den Konsum und Anbau von Cannabis auch auf Nachbargrundstücken zu regulieren.

QUINTESSENZ

Das Cannabisgesetz stellt die Immobilienwirtschaft vor weitreichende Herausforderungen, eröffnet aber auch Handlungsspielräume. Durch präventive Maßnahmen wie die Schutzzonenprüfung, die Anpassung von Hausordnungen und bauliche Vorkehrungen können Eigentümer nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch den Wohnkomfort und die Sicherheit in ihren Liegenschaften gewährleisten. Die rechtzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Regelungen ist daher unerlässlich, um langfristig auf der sicheren Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen.

stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe Stefan Budde-Siegel VDI