Berlin/Dortmund/Essen/Gelsenkirchen/Gladbeck/Herne/Köln. [sbs] stefanbuddesiegel Webbeweis Archiv ist als neue Erweiterung im Chrome Web Store verfügbar und richtet sich an Nutzer:innen, die Webseiteninhalte nicht nur flüchtig betrachten, sondern nachvollziehbar dokumentieren möchten. Die Erweiterung erstellt auf ausdrückliche Aktion der Nutzer:innen Screenshots des sichtbaren Browserbereichs oder der gesamten Webseite und versieht diese Sicherung mit Datum, Uhrzeit, URL, Archivhinweis und – bei externer Sicherung – einer Archiv-ID. Damit wird kein automatisches Überwachungssystem geschaffen, sondern ein Werkzeug für punktuelle Dokumentation: Die Aufnahme beginnt erst, wenn Nutzer:innen sie aktiv auslösen. Der fachliche Kern liegt in der beweisnahen Sicherung digitaler Inhalte, ohne daraus bereits eine gerichtsfeste Beweisqualität zu behaupten. Gerade im journalistischen, sachverständigen, anwaltlichen, unternehmerischen und organisatorischen Alltag geht es häufig zunächst um eine belastbare Eigen- und Arbeitsdokumentation: Was war zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einer Webseite sichtbar? Unter welcher Adresse wurde der Inhalt abgerufen? Wurde die Sicherung nur lokal gespeichert oder zusätzlich extern archiviert? Genau diese Fragen beantwortet die Erweiterung mit einer bewusst schlanken technischen Struktur. Die aktuelle Version 0.21.0 ermöglicht die Speicherung als PNG, den Druck, die Ausgabe als PDF One-Pager sowie die Erstellung einer mehrseitigen PDF-Datei im DIN-A4-Querformat. Bei der Gesamtseiten-Erfassung scrollt die Erweiterung die Webseite automatisch, erfasst die sichtbaren Abschnitte und setzt sie zu einer Gesamtgrafik zusammen. Damit unterscheidet sich der Anwendungsfall von einfachen Bildschirmfotos, die häufig nur einen Ausschnitt ohne ausreichenden Kontext sichern. Für die Einordnung ist wichtig: Die Erweiterung ersetzt kein gerichtliches Sachverständigengutachten, keine notarielle Tatsachenfeststellung und keine forensische Sicherung im engeren Sinn. Sie schafft aber eine nachvollziehbare Dokumentationsstufe, die in vielen Arbeitsabläufen der erste sachgerechte Schritt ist. Wer Webseiteninhalte dokumentiert, benötigt gerade keine aufgeblähte Plattform, sondern ein reproduzierbares Verfahren mit sichtbarem Zeitbezug, Adressbezug und Exportmöglichkeit. Das ist der praktische Fachwert dieser Erweiterung. Sie hält fest, was Nutzer:innen zu einem bestimmten Zeitpunkt aktiv sichern wollten, und macht zugleich kenntlich, ob eine externe Archivierung stattgefunden hat oder nicht.

Dokumentation statt Dauerüberwachung

Die technische und datenschutzbezogene Abgrenzung ist für die Bewertung wesentlich. stefanbuddesiegel Webbeweis Archiv dient ausschließlich der dokumentierenden Sicherung von Webseiteninhalten; eine dauerhafte Überwachung des Surfverhaltens findet nach der Funktionsbeschreibung nicht statt. Screenshots werden nur nach aktiver Auslösung erstellt. Wird eine externe Archivierung bestätigt, wird der Screenshot an den Upload-Endpunkt der stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe übertragen. Die extern gesicherte Datei wird 365 Tage gespeichert und danach automatisch gelöscht. Soll die Löschung vor Ablauf dieser Frist erfolgen, können die in der Datenschutzerklärung genannten Kontaktdaten genutzt werden; dafür ist die Archiv-ID anzugeben. Wird keine externe Archivierung ausgewählt, erfolgt keine externe Sicherung und es wird keine Archiv-ID vergeben. In diesem Fall müssen Nutzer:innen die Sicherung selbst organisieren. Der lila Header im Screenshot weist dann ausdrücklich darauf hin, dass keine externe Sicherung erfolgt ist. Diese Unterscheidung ist fachlich sinnvoll, weil sie zwei Ebenen trennt: die lokale Dokumentation und die externe Archivierung. Für Redaktionen, Kanzleien, Sachverständige, Unternehmen, Behördenkontakte, Vereine und Organisationen kann diese Trennung entscheidend sein. Eine lokale Datei ist schnell erzeugt, bleibt aber in der Verantwortung der jeweiligen Nutzer:innen. Eine externe Archivierung schafft dagegen einen zusätzlichen organisatorischen Bezugspunkt, bleibt aber ebenfalls von den Grenzen des jeweiligen Verfahrens abhängig. Wer beweisrechtlich arbeitet, muss deshalb sauber formulieren: Die Erweiterung dokumentiert Webinhalte mit Zeitstempel, URL und Exportfunktion; sie garantiert nicht automatisch die materielle Wahrheit des Inhalts, die Identität der veröffentlichenden Stelle oder die spätere prozessuale Verwertbarkeit. Gerade diese nüchterne Grenze macht das Werkzeug seriös. In der Praxis liegt der Nutzen darin, flüchtige Webseitenzustände geordnet zu sichern, etwa bei Preisangaben, Impressumsständen, öffentlichen Aussagen, Angebotsseiten, Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten, redaktionellen Recherchen oder technischen Dokumentationen. Der Begriff Webbeweis ist dabei nicht als Versprechen eines vollgültigen Beweises zu verstehen, sondern als arbeitspraktische Kurzform für eine dokumentierende Sicherung. Wer tiefer in die Grundidee öffentlich zugänglicher Webspeicherung einsteigen will, findet im Grundlagenartikel zur Webarchivierung den allgemeinen begrifflichen Rahmen; die hier vorgestellte Erweiterung arbeitet jedoch nicht als allgemeines Archiv des Internets, sondern als nutzer:innengesteuertes Sicherungswerkzeug für konkrete Seitenzustände. Die Abgrenzung zur klassischen Archivierung ist deshalb klar: Nicht das Netz wird flächig gespeichert, sondern eine von Nutzer:innen ausgewählte Webseite wird in einem bestimmten Moment als Bild- beziehungsweise PDF-Dokumentation festgehalten. Für die Rubrik SV ist der Beitrag deshalb besonders naheliegend, weil es um Dokumentation, Nachvollziehbarkeit, technische Bewertung und beweisnahe Arbeitsmethodik geht. Eine sachverständige Betrachtung muss gleichwohl unterscheiden zwischen Befund, Sicherungsschritt und rechtlicher Bewertung. Die Erweiterung liefert den Sicherungsschritt; die spätere Würdigung bleibt eine Frage des Einzelfalls.

Warnhinweise von Chrome und Avast sachlich einordnen

Bei neuen Browser-Erweiterungen können Warnhinweise auftreten, die Nutzer:innen zunächst irritieren. Das betrifft insbesondere den erweiterten Schutz von Google Safe Browsing und Sicherheitssoftware wie Avast. Google erläutert in seiner Chrome-Web-Store-Hilfe zu Erweiterungen, dass Chrome beim Installieren einer neuen Erweiterung warnen kann, wenn diese vom erweiterten Schutz noch nicht als vertrauenswürdig eingestuft wird; bei neuen Entwickler:innen könne es nach Google regelmäßig einige Monate dauern, bis dieser Status erreicht werde. Eine solche Warnung ist daher nicht automatisch der Nachweis, dass eine Erweiterung Schadsoftware enthält. Sie ist zunächst ein Schutzmechanismus des Browsers. Ebenso wenig sollte sie leichtfertig übergangen werden. Fachlich sauber ist die mittlere Linie: Nutzer:innen prüfen Quelle, Entwickler:in, Zweck, Berechtigungen, Funktionsbeschreibung und eigenen Bedarf. Wer die Erweiterung aus dem offiziellen Chrome Web Store bezieht, den beschriebenen Zweck nachvollziehen kann und die Installation bewusst vornehmen möchte, kann den Installationsdialog entsprechend fortsetzen. Wird zusätzlich Avast eingesetzt, kann es ebenfalls zu Blockaden oder Warnmeldungen kommen. Avast beschreibt selbst, dass Ausnahmen in den Einstellungen möglich sind, weist aber darauf hin, dass Ausnahmen nur gesetzt werden sollten, wenn die betreffenden Dateien, Websites oder Anwendungen als sicher beurteilt werden; nach der Avast-Anleitung führt der Weg über Menü, Einstellungen, Allgemein und Ausnahmen, anschließend kann eine Ausnahme hinzugefügt werden. Für die vorliegende Erweiterung kann – nach eigener Prüfung und bewusstem Risikoentscheid – als Ausnahme der Eintrag

verwendet werden; die Befehlsparameter können frei bleiben, wenn Avast sie nicht zwingend verlangt. Die Einordnung muss dabei präzise bleiben: Eine Ausnahme bedeutet nicht, dass Sicherheitsprüfung entbehrlich wäre, sondern dass Nutzer:innen eine bestimmte Blockade für einen konkret benannten technischen Pfad aufheben. Das ist ein administrativer Schritt, kein Gütesiegel. Richtig ist: Die Warnung ist bei neuen Erweiterungen erklärbar; die Installation und eine etwaige Ausnahme können vorgenommen werden, wenn Nutzer:innen Quelle, Zweck und Risiko geprüft haben. Die Erweiterung selbst bleibt funktional auf die dokumentierende Sicherung von Webseiteninhalten beschränkt. Ergänzend verweist ein kurzes Werbevideo auf YouTube auf den praktischen Einsatz und die Grundfunktion der Erweiterung. Wer sich mit digitaler Beweissicherung vertiefend beschäftigen möchte, kann zusätzlich Fachliteratur zu digitalen Beweismitteln und Beweissicherung heranziehen; für die konkrete Nutzung der Erweiterung bleibt jedoch die Funktionsbeschreibung maßgeblich. Im Ergebnis ist stefanbuddesiegel Webbeweis Archiv ein spezialisiertes Werkzeug für Nutzer:innen, die Webinhalte strukturiert festhalten wollen: sichtbar oder vollständig erfasste Seite, URL, Zeitbezug, Archivhinweis, Export als PNG oder PDF und optional externe Archivierung mit 365-tägiger Speicherung. Der fachliche Nutzen liegt nicht in großen Versprechen, sondern in der kontrollierten Reduktion auf einen dokumentarischen Kern. Gerade das macht die Erweiterung für Redaktionen, Kanzleien, Sachverständige, Unternehmen und Organisationen interessant, die nicht jedes Bildschirmfoto nachträglich erklären wollen, sondern von Anfang an eine nachvollziehbare Sicherungslogik benötigen.


stefanbuddesiegel Webbeweis Archiv ist eine Chrome-Erweiterung zur dokumentierenden Sicherung von Webseiteninhalten. Nutzer:innen können damit Screenshots des sichtbaren Browserbereichs oder der gesamten Webseite erstellen und diese mit Datum, Uhrzeit, URL und Archivhinweis versehen.


Nein. Die Erweiterung erstellt Screenshots nur nach ausdrücklicher Aktion der Nutzer:innen. Eine dauerhafte Überwachung des Surfverhaltens findet nach der beschriebenen Funktionsweise nicht statt.


Die Erweiterung ermöglicht die Speicherung als PNG, den Druck, die Ausgabe als PDF-One-Pager sowie die Erstellung einer mehrseitigen PDF-Datei im DIN-A4-Querformat.


Bei der externen Archivierung wird der erstellte Screenshot an den Upload-Endpunkt der stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe übertragen. Die extern gesicherte Datei erhält eine Archiv-ID und wird nach der beschriebenen Funktionsweise für 365 Tage gespeichert.


Wird keine externe Archivierung ausgewählt, erfolgt keine externe Sicherung und es wird keine Archiv-ID vergeben. Nutzer:innen müssen die erzeugte Datei dann selbst lokal sichern und verwalten.


Nein. Die Erweiterung ersetzt kein gerichtliches Sachverständigengutachten, keine notarielle Tatsachenfeststellung und keine forensische Sicherung im engeren Sinn. Sie dient der nachvollziehbaren Arbeits- und Eigendokumentation von Webseitenzuständen.


Die Erweiterung richtet sich insbesondere an Redaktionen, Kanzleien, Sachverständige, Unternehmen, Organisationen und Nutzer:innen, die Webseiteninhalte strukturiert dokumentieren möchten.


Bei neuen Browser-Erweiterungen kann Chrome im erweiterten Schutz warnen, wenn eine Erweiterung noch nicht als vertrauenswürdig eingestuft ist. Eine solche Warnung ist nicht automatisch der Nachweis für Schadsoftware, sollte aber ernst genommen und sachlich geprüft werden.


Ja, Sicherheitssoftware wie Avast kann bei Browser-Erweiterungen oder bestimmten Erweiterungspfaden Warnungen oder Blockaden auslösen. Eine Ausnahme sollte nur gesetzt werden, wenn Quelle, Zweck, Berechtigungen und eigenes Risiko bewusst geprüft wurden.


Der praktische Nutzen liegt in der geordneten Dokumentation flüchtiger Webseitenzustände. Dazu gehören etwa Preisangaben, Impressumsstände, öffentliche Aussagen, Angebotsseiten, Kennzeichnungspflichten, redaktionelle Recherchen oder technische Dokumentationen.