ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR INGENIEURSPLANUNGS- UND DIENSTLEISTUNGEN SOWIE ARTVERWANDTE LEISTUNGEN

Begriffe

Die folgenden Begriffe werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit nachstehender Bedeutung verwendet: „stefanbuddesiegel“ ist die stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe und die mit ihr verbundenen Unternehmen, gewerblich bzw. freiberuflich tätigen Personen wie z. B. Stefan Budde-Siegel als Alleininhaber.

„Auftraggeber“ ist der den Auftragnehmer, hier die stefanbuddesiegel, beauftragende Kunde.

„Schriftlich“ ist die Abgabe einer Erklärung per Brief, E-Mail oder Telefax, sofern nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt ist.

„Unternehmer“ ist jeder Vertragspartner, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

„Verbraucher“ ist jeder Vertragspartner, der den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Geltungsbereich

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit dem Auftragnehmer ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachfolgenden Bedingungen des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers seine Leistung vorbehaltlos ausführt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Auftragnehmers (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Gutachten-, Prüf-, Planungs-, Zeichen- und Beratungsleistungen) und für die sich aus dem Schuldverhältnis mit dem Auftraggeber resultierenden Pflichten.

Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

Neben der aktuellen HOAI und dem JVEG werden auch sämtliche Hefte der Schriftenreihe des AHO als Vertragsbestandteil anerkannt, sofern im Angebot oder Vertrag darauf Bezug genommen wird.

Vertragsschluss

Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer gilt erst dann als geschlossen, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers vorbehaltlos annimmt, ihm eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zugeht oder der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung beginnt.

Erteilt der Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Sämtliche zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zur Durchführung des Vertrages getroffenen Vereinbarungen sind in dem Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig schriftlich niedergelegt.

Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Transport und gegebenenfalls Rücktransport von Gegenständen des Auftraggebers erfolgt auf seine Kosten und Gefahr; der Rücktransport wird jedoch nur auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers durchgeführt.

Bei der Aufbewahrung ist die Haftung des Auftragnehmers auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Durchführung dessen Leistung relevanten Informationen vollständig zur Kenntnis zu geben. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht, es sei denn, dass der Auftrag dies ausdrücklich umfasst.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Sicherheitsregeln, -vorschriften und -programme, die seinen Prüfungen und Gutachten zugrunde liegen, es sei denn, jene Regeln, Vorschriften oder Programme stammen von ihm oder sind selbst Gegenstand des Prüfauftrags. Ist der Auftragnehmer mit der Prüfung eines Objekts auf technische Sicherheit beauftragt, so übernimmt er keine Gewähr für die Freiheit des geprüften Objekts von sonstigen Mängeln, sofern dies nicht ausdrücklich Auftragsinhalt ist.

Soweit zur Durchführung der Leistung des Auftragnehmers Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erforderlich sind, hat er diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Sofern er seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt und dadurch in Verzug der Annahme gerät, ist der Auftragnehmer berechtigt, ihm den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Der Auftragnehmer hat das Recht, die ihm obliegenden Leistungen durch sorgfältig ausgesuchte, geeignet erscheinende Unterauftragnehmer durchführen zu lassen.

Wird der Auftragnehmer außerhalb seines Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Auftraggeber alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Auftraggeber etwas anderes ergibt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen sind. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer rechtzeitig über alle vor Ort geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften schriftlich informieren.

Umfasst der Vertrag auf das EDV-System des Auftraggebers bezogene Leistungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Daten und Programme in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass diese mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Auftragnehmer nur, wenn und soweit der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Fristen und Termine

Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

Wird die von dem Auftragnehmer geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und von ihm unverschuldete Umstände verzögert (z. B. Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei Vorlieferanten), so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Dauert die Behinderung mehr als sechs Wochen an, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung oder Teilleistung informieren und ihm im Falle des Vertragsrücktrittes hierfür bereits geleistete Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Schadenersatzansprüche aufgrund eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.

Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz etwaiger hierdurch bedingter Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.

Gerät der Auftragnehmer aufgrund leichter Fahrlässigkeit mit der Leistungserbringung in Verzug, so ist seine Haftung für Verzögerungsschäden (Schadensersatz neben der Leistung) auf 5 % des Vertragspreises beschränkt. Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung bestimmen sich nach Maßgabe der Haftungsregelungen.

Abnahme

Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistungen des Auftragnehmers verpflichtet. Unwesentliche Mängel, welche die Tauglichkeit der Leistung zu dem vertraglich festgelegten Zweck nicht ernsthaft beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern, unbeschadet seines Rechts, gesetzliche Mängelansprüche geltend zu machen. Bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen kann der Auftragnehmer auch Teilabnahmen verlangen.

Verweigert der Auftraggeber die Abnahme unter Verstoß gegen den vorigen Absatz, so gilt die Abnahme dennoch als erfolgt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers binnen 14 Tagen nach Zugang abzunehmen, es sei denn, dass diese wesentliche Mängel aufweisen, die ihn zur Verweigerung der Abnahme berechtigen. Nimmt der Auftraggeber die Leistung innerhalb der gesetzten Frist nicht ab, obwohl er hierzu verpflichtet ist, gilt die Leistung als abgenommen. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber bei Fristsetzung gesondert auf die Folgen eines Fristablaufs hinzuweisen.

Im Falle eines durch den Auftraggeber geltend gemachten Vorbehalts wegen Mängeln wird der Auftragnehmer seine Leistung überprüfen. Erweist sich ein Vorbehalt des Auftraggebers als unberechtigt, fallen ihm die entstandenen Mehrkosten zur Last, es sei denn, er hat den unberechtigten Vorbehalt nicht zu vertreten.

Preise und Zahlungen

Maßgeblich ist der von dem Auftragnehmer genannte, ansonsten der von dem Auftragnehmer für die betreffende Leistung üblicherweise in Rechnung gestellte Preis, zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit diese anfällt. Bei grenzüberschreitenden Leistungen sind etwaige Steuern, Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben vom Auftraggeber zu tragen.

Der Auftragnehmer ist im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen und längerfristigen Verträgen berechtigt, bei einer von ihm nicht zu vertretenden Erhöhung seiner Gestehungskosten angemessene Preiserhöhungen vorzunehmen; ist der Auftraggeber mit einer solchen Preiserhöhung nicht einverstanden, so kann er innerhalb von vier Wochen nach Zugang eines solchen Erhöhungsverlangens den Vertrag kündigen, ansonsten gilt die Erhöhung als vereinbart. Das Recht zur Preiserhöhung auf der Grundlage dieser Regelung besteht nicht, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt.

Der Auftraggeber hat die geschuldete Vergütung ohne Skontoabzug und spesenfrei innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist auf das vom Auftragnehmer angegebene Bankkonto zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers maßgeblich. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.

Ist dem Vertrag ein Kostenvoranschlag zugrunde gelegt worden und stellt sich heraus, dass die Kosten den veranschlagten Betrag wesentlich überschreiten werden, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber dies schriftlich mitteilen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung den Vertrag schriftlich zu kündigen. Im Falle der Kündigung kann der Auftragnehmer einen den bereits erbrachten Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung sowie Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.

Schuldet der Auftraggeber neben einer bestehenden Hauptforderung Zinsen und Kosten, so wird eine zur Tilgung der Gesamtsumme nicht ausreichende Zahlung des Auftraggebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt sind. Diese Einschränkung gilt nicht für Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers. Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Verbraucher, stehen ihm Zurückbehaltungsrechte wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis uneingeschränkt zu.

Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass die Ansprüche des Auftragnehmers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet sind, so ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer, ist der Auftragnehmer zudem berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR (Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB) zu erheben. Dies gilt auch für Abschlags- oder Ratenzahlungen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen. Handelt es sich um einen Verbraucher, ist der Auftragnehmer berechtigt, pro Mahnung eine Kostenpauschale von 5,00 EUR zu erheben. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Mängelansprüche

Im Falle einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Gelegenheit zu mindestens zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu geben, sofern dies nicht im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen Rücktritt des Auftraggebers rechtfertigen. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung nochmals mangelfrei erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe des Abschnitts „Haftung“. Rücktritts- und Schadensersatzansprüche bestehen jedoch nicht, wenn die Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit nur unerheblich ist.

Hinweis: In NRW dürfen wir Brandschutzkonzepte für genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen nur aufstellen und fortschreiben, wenn dies im Einzelfall durch die Bauaufsichtsbehörde akzeptiert wird. Als Lehrbeauftragter ist unser Büroinhaber jedoch als Person anzusehen, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet scheint. Es obliegt dem Besteller/Auftraggeber, die Zulassung im Einzelfall bei der jeweils zuständigen Behörde herbeizuführen bzw. vor Auftragserteilung einzuholen. Nach der Beauftragung ist ein Rücktritt aus diesem Grunde ausgeschlossen.

Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, versteckte Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt.

Rücktritt

Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers besteht grundsätzlich nur aufgrund gesetzlicher Regelungen, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung, aufgrund derer der Rücktritt erklärt werden soll, zu vertreten hat. Der Rücktritt ist schriftlich per eingeschriebenem Brief zu erklären. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher, so genügt es, wenn die Erklärung schriftlich erfolgt.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz, wenn der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen, oder wenn der Auftragnehmer schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Soweit dem Auftragnehmer keine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung in den vorgenannten Fällen auf den vorhersehbaren, bei derartigen Verträgen typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Auftragnehmer haftet hiernach in diesen Fällen für Sach- und Vermögensschäden bis zu einem Höchstbetrag von 3.000.000,00 EUR je Schadensereignis.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.

Soweit die Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

Verjährung

Vertragliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind Ansprüche wegen mangelhafter Arbeiten an einem Bauwerk bzw. mangelhafter Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk; für diesen Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Abnahme.

Von den vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen in den folgenden Fällen unberührt:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
  • für Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aus einer Beschaffenheitsgarantie.

Nutzungsrechte und Haftungsfreistellung

Die bei der Vertragsdurchführung erbrachten Leistungen des Auftragnehmers (z. B. Gutachten-, Prüf-, Planungs-, Zeichen- und Beratungsleistungen) dürfen nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks verwendet werden. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber daher an seinen urheberrechtsfähigen Leistungen jeweils ein einfaches, nicht übertragbares sowie zeitlich und räumlich auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein. Weitere Rechte werden ausdrücklich nicht eingeräumt, insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Leistungen des Auftragnehmers zu bearbeiten, zu verändern oder nur auszugsweise zu nutzen.

Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach dem Vertrag ein Recht einräumt, das Prüfzeichen oder Zertifikat des Auftragnehmers in dem vereinbarten Umfang zu nutzen, darf dieses nur für den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck bzw. den zertifizierten Bereich und nur in der vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten, unveränderten Form verwendet werden.

Jede darüber hinausgehende Nutzung der Marken und sonstigen Kennzeichen des Auftragnehmers, wie beispielsweise der Wort-/Bildmarke „stefanbuddesiegel“, bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen die vorstehenden Bedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber die weitere Nutzung der Leistungen, Prüfzeichen, Zertifikate oder Kennzeichen zu untersagen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter, die auf seiner unberechtigten Nutzung beruhen, und allen damit verbundenen erforderlichen Aufwendungen auf erstes Anfordern freizustellen.

Datenschutz, Geheimhaltung und Aufbewahrung

Der Auftragnehmer verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks und nach den geltenden Datenschutzgesetzen (insb. DSGVO, BDSG). Eine weitergehende Nutzung erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.

Sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber sind verpflichtet, über vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für die Dauer von fünf Jahren fort. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Informationen, die nachweislich bereits bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

Der Auftragnehmer bewahrt vertragsbezogene Unterlagen entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Leistungen ist Berlin, Deutschland.

Die Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen, die dem Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftragnehmer zustehen, ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Berlin, Deutschland. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR WARENLIEFERUNGEN FÜR UNTERNEHMER

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehung zwischen der stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe und mit ihr verbundenen Unternehmen, gewerblich bzw. freiberuflich tätigen Personen (nachstehend „stefanbuddesiegel“) und Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

Es gelten ausschließlich diese Liefer- und Zahlungsbedingungen von stefanbuddesiegel. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn stefanbuddesiegel nicht ausdrücklich widerspricht. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von stefanbuddesiegel maßgebend.

Für elektronische Produkte werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die jeweils in der Produktbeschreibung gemachten Angaben ergänzt.

Auftragsabwicklung

Das verbindliche Angebot zum Kauf eines Produkts erfolgt durch den Kunden. Die Annahme des Angebots liegt im freien Ermessen von stefanbuddesiegel und erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit des bestellten Produkts. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung des bestellten Produkts an den Kunden erklärt werden.

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die jeweiligen Versandkosten sowie Zölle und Abgaben sind vom Kunden zu tragen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an das Versandunternehmen auf den Kunden über (§ 447 BGB).

Mängelansprüche

Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von stefanbuddesiegel, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Dies gilt entsprechend für versteckte Mängel ab deren Entdeckung.

Schadensersatz

Die Haftung von stefanbuddesiegel richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug fällig, falls nichts anderes auf der Rechnung vermerkt ist.

Bei Zahlungsverzug ist stefanbuddesiegel berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR geltend zu machen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von stefanbuddesiegel (Vorbehaltsware). Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an stefanbuddesiegel ab.

Rückgabe / Umtausch

Software und digitale Grafik-Dateien sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen. Nimmt stefanbuddesiegel aus Kulanzgründen andere Publikationen zurück, kann eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 50,00 EUR, erhoben werden.

Datenschutz, Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gelten die entsprechenden Regelungen aus den AGB für Ingenieursplanungsleistungen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SEMINARE UND WEITERBILDUNGSVERANSTALTUNGEN

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Weiterbildungsveranstaltungen, die von der stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe und mit ihr verbundenen Unternehmen, gewerblich bzw. freiberuflich tätigen Personen (nachstehend „stefanbuddesiegel“) organisiert und durchgeführt werden. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.

Zulassung, Umfang und Inhalt

Eventuelle Zulassungsvoraussetzungen (z. B. Hochschulabschluss, Berufserfahrung) sowie Umfang und Inhalt der Weiterbildungsveranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm.

Anmeldung und Teilnehmendenzahl

Die Anmeldung ist verbindlich. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Die Durchführung der Veranstaltungen hängt vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl ab. stefanbuddesiegel behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen zu verschieben oder abzusagen.

Teilnahmeentgelt und Zahlungsweise

Die Gebühr für die Weiterbildung ist der jeweiligen Rechnung zu entnehmen und grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind nicht im Teilnahmeentgelt enthalten. Ratenzahlung ist nach individueller Vereinbarung möglich; hierfür kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Bei Ratenzahlung kann eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden.

Rücktritt durch den Teilnehmer

Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich (per Brief, E-Mail oder Telefax) erfolgen. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Bei einem Rücktritt mehr als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 % des Teilnahmeentgelts fällig.
  • Bei einem Rücktritt zwischen 15 und 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Teilnahmeentgelts fällig.
  • Bei einem Rücktritt weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen ist das gesamte Teilnahmeentgelt fällig.

Dem Teilnehmer wird der Nachweis gestattet, dass stefanbuddesiegel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn nach Absprache kostenfrei möglich.

Absage und Änderungen durch den Veranstalter

stefanbuddesiegel behält sich vor, Veranstaltungen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Wechsel von Dozenten oder eine zumutbare Änderung des Veranstaltungsortes berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Minderung.

Haftung

Für die Haftung von stefanbuddesiegel gelten die Regelungen des Abschnitts „Haftung“ aus den AGB für Ingenieursplanungsleistungen entsprechend.

Teilnahmebescheinigung und Urheberrecht

Nach erfolgreicher Teilnahme und vollständiger Zahlung wird eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat ausgestellt. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für persönliche Zwecke verwendet werden.

Dokumentation

Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung zu dokumentieren. Eine eventuell erforderliche Einwilligung zur Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, wird gesondert und freiwillig vor Ort eingeholt.

Datenschutz, Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gelten die entsprechenden Regelungen aus den AGB für Ingenieursplanungsleistungen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR WERBEAUFTRÄGE IN DIGITALEN UND PRINTMEDIEN

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln Verträge zwischen der stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe und der mit ihr verbundenen Unternehmen, gewerblich bzw. freiberuflich tätigen Personen wie z. B. Stefan Budde-Siegel als Alleininhaber (im Folgenden „stefanbuddesiegel“) und dem Auftraggeber über die Schaltung von Werbemitteln in digitalen und Printmedien. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen und die jeweils aktuelle Preisliste.

Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Auftrags durch stefanbuddesiegel zustande. Aufträge von Werbeagenturen werden im Namen und auf Rechnung der Agentur geschlossen, es sei denn, der Werbungtreibende wird ausdrücklich als Vertragspartner benannt.

Datenanlieferung und Ablehnungsbefugnis

Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Anlieferung einwandfreier Werbemittel spätestens drei Werktage vor Schaltungsbeginn verantwortlich. stefanbuddesiegel behält sich vor, Werbeaufträge abzulehnen, deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung technisch unzumutbar ist.

Rechtegewährleistung

Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle für die Schaltung der Werbemittel erforderlichen Rechte verfügt. Er stellt stefanbuddesiegel von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Garantie resultieren, und räumt stefanbuddesiegel die für die Vertragsdurchführung notwendigen Nutzungsrechte ein.

Gewährleistung und Haftung

stefanbuddesiegel gewährleistet eine Wiedergabe des Werbemittels nach üblichem technischem Standard. Unerhebliche Mängel bleiben unberücksichtigt. Bei wesentlichen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Ersatzschaltung oder Minderung. Für die Haftung von stefanbuddesiegel gelten die Regelungen des Abschnitts „Haftung“ aus den AGB für Ingenieursplanungsleistungen entsprechend.

Preisliste, Zahlung und Verzug

Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist stefanbuddesiegel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR zu verlangen und die weitere Ausführung des Auftrags zurückzustellen.

Kündigung

Eine Stornierung von Werbeaufträgen ist bis spätestens zwei Wochen vor Kampagnenbeginn schriftlich möglich. Es können Stornogebühren gemäß Preisliste anfallen.

Datenschutz, Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gelten die entsprechenden Regelungen aus den AGB für Ingenieursplanungsleistungen.

WIDERRUFSRECHT

(nur für Verbraucher; gilt nicht für Käufe/Bestellungen aus gewerblichen Gründen)

Widerrufsbelehrung nach dem Fernabsatzgesetz:

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie

stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe
Stromstraße 11-17
10551 Berlin
Deutschland
Berlin

Kontakt:
Telefon: 0800 0080112
E-Mail: service@stefanbuddesiegel.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Briefpost versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag fristgerecht widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll oder haben Sie dies selbst veranlasst (z. B. durch Download von Materialien oder Log-In in Online Portale), so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Formulare

Widerrufsformular für private Verbraucher:

Wenn Sie einen zwischen uns abgeschlossenen Vertrag widerrufen möchten, verwenden Sie bitte dieses Formular und senden es an die unten stehende Adresse:

stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe
Stromstraße 11-17
10551 Berlin
Deutschland
Berlin

Kontakt:
Telefon: 0800 0080112
E-Mail: service@stefanbuddesiegel.com

Hiermit widerrufe ich/wir ( ) den abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ( )/die Erbringung der folgenden Dienstleistung *):

Bestellt am ( )/erhalten am ( ):

Name des/der Verbraucher/s:

Anschrift des/der Verbraucher/s:

Unterschrift des/der Verbraucher/s (nur bei Mitteilung in Papierform):

Datum:

*) Nichtzutreffendes bitte streichen.

– Ende Muster-Widerrufsformular –

STREITBEILEGUNG/SCHLICHTUNG

Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die OS-Plattform wird eingestellt. Beschwerden konnten nur noch bis zum 19.03.2025 eingereicht werden. Zum 20.07.2025 werden alle Informationen einschl. personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Fällen auf der OS-Plattform gelöscht.

Wir nehmen am Streitschlichtungsverfahren teil. Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show.

Seit dem 01.01.2020 ist für die Bundesrepublik Deutschland die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, https://www.verbraucher-schlichter.de zuständig.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.

Streitbeilegung zwischen Vollkaufleuten

Streitigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen müssen nicht zwangsläufig vor Gericht ausgetragen werden. Schlichtungsstellen bieten mit ihren Schlichtungsausschüssen Gremien an, in denen gemeinsam mit den beteiligten Parteien nach einvernehmlichen Lösungen gesucht wird.

Wir nehmen an diesen Schlichtungsverfahren teil und vereinbaren daher mit unseren Kunden regelmäßig eine gesonderte Schlichtungsvereinbarung.