Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag)

Danke für Ihre Zeit und Unterstützung beim Abschluss des Vertrages zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO.

Basierend auf bestehende oder angehende Auftragsverhältnisse werden wir, personenbezogene Daten Ihres Unternehmens verarbeiten. Dieses dürfen wir gem. BDSG bzw. DSGVO nur auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Weisungen durchführen. Zusätzlich ist nach Gesetz schriftlich ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung zu vereinbaren. Einen solchen Vertrag haben wir nach Maßgabe der Datenschutzanforderungen erstellt.

  • Bitte prüfen und vervollständigen Sie nachstehend Ihre Firmendaten und geben Sie die zeichnungs- bzw. vertretungsberechtigte Person an.
  • Sie können sich den Vertrag hier mit einem Klick auf [AV-Vertrag anzeigen] ansehen, herunterladen oder / und ausdrucken.
  • Im Anschluss müssen Sie dem Vertrag direkt zustimmen. Bei Zustimmung unterzeichnen Sie den Vertrag digital unter Nutzung Ihrer IP-Adresse.
  • Sollten Sie eine elektronische Zustimmung nicht erteilen, fühlen wir uns dennoch an die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden und werden unsere daraus folgenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllen, sofern Sie dem Vertragswerk nicht unverzüglich widersprechen.
  • Sie können uns auch jederzeit den Vertrag auf dem Postweg unterzeichnet zusenden.

Wir weisen Sie aber darauf hin, dass erhebliche Haftungsrisiken für Ihr Unternehmen und uns bestehen, wenn eine Vereinbarung nicht gem. der DSGVO geschlossen wird. Insofern sollte eine Zustimmung auch in Ihrem Interesse liegen.

Zu Dokumentationszwecken werden alle Schritte dieses elektronischen Prozesses mit Datum, Uhrzeit und IP-Adresse protokolliert.
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.

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