Berlin / Herne. [stbs] Die korrekte Angabe der Wohn- und Nutzfläche in der Grundsteuererklärung ist von zentraler Bedeutung, da sie maßgeblich die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer beeinflusst. Unpräzise oder fehlerhafte Angaben können nicht nur finanzielle Nachteile für Eigentümer nach sich ziehen, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben.

Symbolbild; Grundsteuer

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RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER WOHNFLÄCHENBERECHNUNG

Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt in Deutschland primär nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Diese definiert, welche Flächen zur Wohnfläche zählen und wie sie zu bemessen sind. Beispielsweise werden Balkone, Terrassen und Wintergärten anteilig berücksichtigt, während Zubehörräume wie Keller, Abstellkammern außerhalb der Wohnung oder Garagen nicht zur Wohnfläche zählen. Die genaue Kenntnis dieser Vorschriften ist entscheidend, um eine korrekte und gesetzeskonforme Wohnflächenberechnung sicherzustellen.

AKTUELLE RECHTSPRECHUNG DES BUNDESGERICHTSHOFS (BGH)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den vergangenen Jahren seine Rechtsprechung hinsichtlich der Toleranzgrenze bei Wohnflächenabweichungen angepasst. Bis 2015 galt eine 10%-Toleranzgrenze, wonach Abweichungen der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche bis zu diesem Wert als unerheblich betrachtet wurden. Mit Urteil vom 18.11.2015 (Az.: VIII ZR 266/14) hat der BGH diese Grenze aufgehoben. Seitdem ist bei Mieterhöhungen die tatsächliche Wohnfläche maßgeblich, unabhängig von der im Mietvertrag angegebenen Fläche und der Höhe der prozentualen Abweichung.

AUSWIRKUNGEN AUF DIE GRUNDSTEUERERKLÄRUNG

Die Abschaffung der 10%-Toleranzgrenze unterstreicht die Bedeutung exakter Flächenangaben. Für die Grundsteuererklärung bedeutet dies, dass Eigentümer verpflichtet sind, die tatsächliche Wohnfläche präzise anzugeben. Ungeprüfte Übernahmen von Flächenangaben aus alten Mietverträgen oder Bauunterlagen, die möglicherweise auf veralteten Berechnungsmethoden basieren, können zu fehlerhaften Angaben führen. Dies kann nicht nur zu einer fehlerhaften Steuerbemessung, sondern auch zu rechtlichen Konsequenzen führen, da falsche Angaben in Steuererklärungen als Steuerhinterziehung gewertet werden können.

EMPFEHLUNGEN FÜR EIGENTÜMER

Eigentümern wird dringend empfohlen, die Wohn- und Nutzflächen ihrer Immobilien nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben der WoFlV zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu berechnen. Dies gilt insb. für Gebäude, die vor Inkrafttreten der WoFlV im Jahr 2004 errichtet wurden und deren Flächenberechnungen möglicherweise auf der II. Berechnungsverordnung (II. BV) basieren. Eine genaue Flächenermittlung kann durch Fachleute wie Architekten oder Sachverständige erfolgen, um sicherzustellen, dass die Angaben in der Grundsteuererklärung korrekt und rechtssicher sind.

Die korrekte Angabe der Wohn- und Nutzfläche in der Grundsteuererklärung ist nicht nur für die genaue Bemessung der Steuerpflicht entscheidend, sondern auch aus rechtlicher Sicht von großer Bedeutung. Eigentümer sollten daher sicherstellen, dass ihre Flächenangaben den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um finanzielle Nachteile und rechtliche Risiken zu vermeiden.

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