Ja. Medizinalcannabis soll rechtlich klar von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken getrennt werden. Medizinalcannabis wird daher nicht im Konsumcannabisgesetz, sondern in einem gesonderten Medizinal-Cannabisgesetz geregelt. Die bereits bestehenden Regelungen zu Medizinalcannabis bleiben dabei im Wesentlichen inhaltlich unverändert. Medizinalcannabis darf weiter nach den geltenden sozialrechtlichen Voraussetzungen als Arzneimittel verschrieben werden. Eine Verschreibung auf einem besonderen Betäubungsmittelrezept ist zukünftig aber nicht mehr notwendig. Hier reicht ein reguläres Rezept.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit