Nein. Unternehmen, die Medizinalcannabis anbauen wollen, bedürfen auch zukünftig zuvor einer Erlaubnis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Nicht mehr erforderlich ist zukünftig die Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens. Die arzneimittelrechtlichen Vorgaben an die pharmazeutische Qualität sowie die Verschreibungspflicht bleiben bestehen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit