Nein. Das befriedete Besitztum (das heißt Grundstück, Anbaufläche, Gewächshaus, Gebäude) einer Anbauvereinigung darf sich nicht, auch nicht teilweise, innerhalb einer Wohnung oder einem anderen, zu Wohnzwecken dienenden Gebäude oder Grundstück befinden.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit