Auch in Bereichen, in denen der Gesetzgeber keine grundsätzlichen Verbote ausspricht, gilt ein Konsumverbot, sobald sich ein Kind oder Jugendlicher in der Nähe aufhält.
Auch in Bereichen, in denen der Gesetzgeber keine grundsätzlichen Verbote ausspricht, gilt ein Konsumverbot, sobald sich ein Kind oder Jugendlicher in der Nähe aufhält.