Nein. Anbauvereinigungen dürfen Cannabis an Mitglieder oder sonstige Personen weder versenden noch liefern oder liefern lassen.
Sind die Anbau- oder Weitergabeorte einer Anbauvereinigung räumlich nicht verbunden (z. B. Vereinshaus in der Stadt, Anbaufläche im Umland), so darf die Anbauvereinigung Cannabis in begrenztem Umfang zwischen den verschiedenen Anbau- und Weitergabeorten transportieren. Der Transport unterliegt Voraussetzungen: Er muss vorher schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde angemeldet und von mindestens einem Mitglied mit Mitgliedsausweis, einer Transportbescheinigung sowie einer Kopie der Erlaubnis der Anbauvereinigung begleitet werden. Das transportierte Cannabis muss gegen den Zugriff Dritter gesichert sein.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit