Lediglich der Versand und die Lieferung von Cannabissamen an Mitglieder der Anbauvereinigung, andere Anbauvereinigungen sowie an Nicht-Mitglieder ist zulässig. Dabei sind unter anderem aufklärende evidenzbasierte Informationen unter anderem über Cannabis, die Dosierung, die Anwendung und die Risiken des Cannabiskonsums sowie Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zur Verfügung zu stellen. Insbesondere ist unter anderem auf mögliche neurologische und gesundheitliche Schäden bei einem Konsum von Cannabis im Alter von unter 25 Jahren hinzuweisen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit