Die Erlaubnis für Anbauvereinigung ist auf einen Zeitraum von sieben Jahren zu befristen. Sie kann nach Ablauf von mind. fünf Jahren auf Antrag verlängert werden.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Erlaubnis für Anbauvereinigung ist auf einen Zeitraum von sieben Jahren zu befristen. Sie kann nach Ablauf von mind. fünf Jahren auf Antrag verlängert werden.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit