Ja, Forschung an und mit Konsumcannabis ist möglich, ist jedoch erlaubnispflichtig. Antragsteller haben Angaben und Nachweise insbesondere zu ihrer Sachkenntnis und Zuverlässigkeit beizubringen. Die für die Erteilung der Erlaubnis und die Überwachung des wissenschaftlichen Umgangs mit Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken zuständige Bundesbehörde wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festgelegt.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit