Bauliche Gegebenheiten

Unübersichtliche Fluchtwege

In verwinkelten Räumen, mehrgeschossigen Gebäuden oder komplexen baulichen Strukturen.

In großflächigen Bereichen (z. B. Produktionshallen, Hochhäuser) mit eingeschränkter Übersichtlichkeit.

Hindernisse

Enge Zufahrten, ausladende Vorbauten, fehlende befestigte Zufahrten oder Standplätze für Rettungskräfte.

Lange und schwierige Fluchtwege durch gefährliche Bereiche.

Lage der Arbeitsstätte

Nähe zu explosions- oder brandgefährdeten Anlagen.

Erhebliche Anfahrtzeiten für Rettungskräfte bei fehlenden betriebseigenen Ressourcen.

Erhöhte Gefahrenpotenziale

Brand- und Explosionsgefahren

Lagerung oder Nutzung leicht brennbarer Materialien.

Nutzung von Maschinen oder Anlagen mit hohem Gefährdungspotenzial.

Chemische, physikalische oder technologische Risiken

Einsatz gefährlicher Stoffe oder Arbeiten in risikobehafteten Umgebungen (z. B. Maschinenhallen, chemische Anlagen).

Personenbezogene Risiken

Anzahl der Personen

Hohe Personendichte oder große Anzahl gleichzeitig anwesender Personen.

Ortsunkundigkeit

Anwesenheit betriebsfremder Personen (z. B. in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr).

Mischung der Nutzung

Unterschiedliche Nutzungsbereiche (z. B. Büro, Lager, Produktion) mit abweichenden Verkehrswegen.

Spezielle gesetzliche Anforderungen

Flucht- und Rettungspläne sind zusätzlich erforderlich, wenn gesetzliche Regelungen wie die Störfallverordnung oder landesrechtliche Brandschutzvorschriften dies vorschreiben.

Neben gesetzlichen Bestimmungen aus dem Arbeitsschutzgesetz heraus können weitere Gesetze, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) (z. B. VdS Richtlinien) oder zivilrechtliche Abkommen (z. B. ISO 9001 Qualitätsmanagement …) diese Pläne erforderlich machen.

In Schulen sind Flucht- und Rettungspläne zumeist aus Gründen des Arbeitsschutzes (also „nur“ für die Lehrkräfte) erforderlich, außer Sonderbauverordnungen oder Schulbaurichtlinien schreiben dies vor.

Unterweisung

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über den Verlauf der Fluchtwege, über die bei Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge erforderlichen Maßnahmen und die Kennzeichnung sowie über das Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig zu unterweisen. Die Unterweisung muss mind. jährlich erfolgen. Ein […] Flucht- und Rettungsplan (oder das Brandschutzkonzept) ist in die Unterweisung einzubeziehen.

Beispiele für gesetzlich verpflichtende Flucht- und Rettungspläne

Ungünstige Lage oder bauliche Einschränkungen

Nähe zu gefährdeten Anlagen

Fluchtwege durch gefährliche Bereiche

Einschränkungen der Rettung durch bauliche Besonderheiten

Große Arbeitsstätten

Komplexe Strukturen mit langen Fluchtwegen

Mehrgeschossige Hochbauten

Gefährdungen durch Nutzung

Brandgefahren, Explosionsgefahren oder chemische Risiken

Lagerung leicht brennbarer Materialien

Publikumsverkehr oder Nutzungsmischung (z. B. Büro, Produktion)