Bauliche Gegebenheiten
Unübersichtliche Fluchtwege
In verwinkelten Räumen, mehrgeschossigen Gebäuden oder komplexen baulichen Strukturen.
In großflächigen Bereichen (z. B. Produktionshallen, Hochhäuser) mit eingeschränkter Übersichtlichkeit.
Hindernisse
Enge Zufahrten, ausladende Vorbauten, fehlende befestigte Zufahrten oder Standplätze für Rettungskräfte.
Lange und schwierige Fluchtwege durch gefährliche Bereiche.
Lage der Arbeitsstätte
Nähe zu explosions- oder brandgefährdeten Anlagen.
Erhebliche Anfahrtzeiten für Rettungskräfte bei fehlenden betriebseigenen Ressourcen.
Erhöhte Gefahrenpotenziale
Brand- und Explosionsgefahren
Lagerung oder Nutzung leicht brennbarer Materialien.
Nutzung von Maschinen oder Anlagen mit hohem Gefährdungspotenzial.
Chemische, physikalische oder technologische Risiken
Einsatz gefährlicher Stoffe oder Arbeiten in risikobehafteten Umgebungen (z. B. Maschinenhallen, chemische Anlagen).
Personenbezogene Risiken
Anzahl der Personen
Hohe Personendichte oder große Anzahl gleichzeitig anwesender Personen.
Ortsunkundigkeit
Anwesenheit betriebsfremder Personen (z. B. in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr).
Mischung der Nutzung
Unterschiedliche Nutzungsbereiche (z. B. Büro, Lager, Produktion) mit abweichenden Verkehrswegen.
Spezielle gesetzliche Anforderungen
Flucht- und Rettungspläne sind zusätzlich erforderlich, wenn gesetzliche Regelungen wie die Störfallverordnung oder landesrechtliche Brandschutzvorschriften dies vorschreiben.
Neben gesetzlichen Bestimmungen aus dem Arbeitsschutzgesetz heraus können weitere Gesetze, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) (z. B. VdS Richtlinien) oder zivilrechtliche Abkommen (z. B. ISO 9001 Qualitätsmanagement …) diese Pläne erforderlich machen.
In Schulen sind Flucht- und Rettungspläne zumeist aus Gründen des Arbeitsschutzes (also „nur“ für die Lehrkräfte) erforderlich, außer Sonderbauverordnungen oder Schulbaurichtlinien schreiben dies vor.
Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über den Verlauf der Fluchtwege, über die bei Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge erforderlichen Maßnahmen und die Kennzeichnung sowie über das Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig zu unterweisen. Die Unterweisung muss mind. jährlich erfolgen. Ein […] Flucht- und Rettungsplan (oder das Brandschutzkonzept) ist in die Unterweisung einzubeziehen.
Beispiele für gesetzlich verpflichtende Flucht- und Rettungspläne
Ungünstige Lage oder bauliche Einschränkungen
Nähe zu gefährdeten Anlagen
Fluchtwege durch gefährliche Bereiche
Einschränkungen der Rettung durch bauliche Besonderheiten
Große Arbeitsstätten
Komplexe Strukturen mit langen Fluchtwegen
Mehrgeschossige Hochbauten
Gefährdungen durch Nutzung
Brandgefahren, Explosionsgefahren oder chemische Risiken
Lagerung leicht brennbarer Materialien
Publikumsverkehr oder Nutzungsmischung (z. B. Büro, Produktion)