Der Deutsche Bundestag hat am 23.02.2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen. Das Cannabisgesetz sieht vor, den privaten Eigenanbau von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum zu legalisieren. Am 22. März 2024 hat der Bundesrat das Cannabisgesetz beraten und gebilligt. Das Gesetz war nicht zustimmungsbedürftig im Bundesrat. Das Inkrafttreten ist in zwei Stufen vorgesehen: Das Cannabisgesetz tritt überwiegend am 01.04.2024 in Kraft. Das Inkrafttreten der Regelungen zu Anbauvereinigungen und zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen erfolgt in einer zweiten Stufe am 01.07.2024. Ab Inkrafttreten am 01.04.2024 können Erwachsene in Deutschland legal einen Joint rauchen. Bis dahin bleibt Cannabis weiterhin verboten.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit