Unsere Vergütung ist gesetzlich geregelt. Entweder entsprechend gem. der HOAI und dem JVEG oder nach den Empfehlungen der AHO-Fachkommissionen.
Natürlich gibt es immer wieder Kollegen, die diese gesetzlich festgesetzten Kostenrahmen unterschreiten und Ihnen unlautere Angebote machen. Bewerten Sie selber die Leistung und Qualität dieser Anbieter. Bedenken Sie auch, dass bei einer Beauftragung unserer geschätzten Mitbewerber diese ohne eine anders lautende Honorarvereinbarung jederzeit berechtigt sind gem. der HOAI, den Sachverständigenordnungen (z. B. SV-VO in NRW) bzw. dem JVEG abzurechnen. Dies sogar rechtlich zwingend müssen.
So können preiswerte Offerten schnell zum Kosten-Bumerang werden.
Wir erstellen Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot für unsere Dienstleistungen, ehrlich und ohne Fallstricke.