Anbauvereinigungen legen die Höhe der zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben erforderlichen Mitgliedsbeiträge selbst in ihrer Satzung fest. Anbauvereinigungen können die Möglichkeit prüfen, in ihrer Satzung die laufenden Beiträge ihrer Mitglieder als Grundbeiträge mit zusätzlichen Pauschalen, gestaffelt im Verhältnis zu den an die Mitglieder weitergegeben Mengen Cannabis und Vermehrungsmaterial, festzulegen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit