Nach gängiger Rechtsprechung zählen unter anderem folgende Räume zu den Aufenthaltsräumen (vgl.: Jäde, a. a. O., Art. 2 RdNr. 162):

Arbeitsräume

Bastelräume

Büroräume

Geschäftsräume

Gaststätten

Haushaltsräume

Küchen

Krankenräume

Schlafräume

Spielräume

Sporträume

Unterrichtsräume

Verkaufsräume

Versammlungsräume

Werkräume

Wohndielen

Wohnräume

Überdachte und umschlossene private Schwimmhallen