Nach gängiger Rechtsprechung zählen unter anderem folgende Räume zu den Aufenthaltsräumen (vgl.: Jäde, a. a. O., Art. 2 RdNr. 162):
Arbeitsräume
Bastelräume
Büroräume
Geschäftsräume
Gaststätten
Haushaltsräume
Küchen
Krankenräume
Schlafräume
Spielräume
Sporträume
Unterrichtsräume
Verkaufsräume
Versammlungsräume
Werkräume
Wohndielen
Wohnräume
Überdachte und umschlossene private Schwimmhallen
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