Räume, die nicht oder nur vorübergehend für den Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, gelten nicht als Aufenthaltsräume. Dazu gehören beispielsweise (vgl.: Jäde, a. a. O., Art. 2 RdNr. 163):
Duschen
Flure
Gänge
Garagen
Heiz- und Kesselräume
Speisekammern
Ställe
Treppenräume
Trockenräume
Vorrats- und Abstellräume
Wasch- und Toilettenräume
Wintergärten
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