Räume, die nicht oder nur vorübergehend für den Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, gelten nicht als Aufenthaltsräume. Dazu gehören beispielsweise (vgl.: Jäde, a. a. O., Art. 2 RdNr. 163):

Duschen

Flure

Gänge

Garagen

Heiz- und Kesselräume

Speisekammern

Ställe

Treppenräume

Trockenräume

Vorrats- und Abstellräume

Wasch- und Toilettenräume

Wintergärten