Bereits das Eckpunktepapier der Bundesregierung vom 26.10.2022 nennt die völker- und EU-rechtlichen Risiken, die mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages verbunden sind. Die Bundesregierung hat die Risiken sorgfältig geprüft und bewertet. Die Bewertung ist in das aktuelle 2-Säulen-Modell sowie das Cannabisgesetz eingeflossen. Die Bundesregierung legt die internationalen Verpflichtungen Deutschlands nach den einschlägigen Abkommen zu Drogenhandel und -bekämpfung so aus, dass die im 2-Säulen-Modell vorgesehene Umsetzung innerhalb des europa- und völkerrechtlichen Rahmens zulässig ist.
Der Gesetzesentwurf zu den regionalen Modellvorhaben (Säule 2) ist voraussichtlich im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens mit der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten abzustimmen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit