Der Antrag der Anbauvereinigung auf Erteilung der Erlaubnis hat folgende Angaben und Nachweise in deutscher Sprache zu enthalten:

Name, Telefonnummer und elektronische Kontaktdaten sowie Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung,

zuständiges Registergericht und Registernummer der Anbauvereinigung,

Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der im Register eingetragenen Vorstandsmitglieder und der sonstigen vertretungsberechtigten Personen der Anbauvereinigung,

Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten aller entgeltlich Beschäftigter der Anbauvereinigung, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhalten,

ein höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteiltes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) sowie eine höchstens drei Monate vor der Antragstellung auf Erlaubnis erteilte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) für jedes im Vereinsregister eingetragene Vorstandsmitglied sowie für jede sonstige vertretungsberechtigte Person der Anbauvereinigung,

Anzahl der Mitglieder der Anbauvereinigung,

Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigung nach Ort, Straße und Hausnummer, gegebenenfalls Flurbezeichnung, Gebäude und Gebäudeteil,

Größe oder voraussichtliche Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser der Anbauvereinigung in Ha oder m²,

voraussichtlich angebaute und weitergegebene Mengen Cannabis in g/Jahr, getrennt nach Marihuana und Haschisch,

Darlegung der getroffenen oder geplanten Sicherungs- und Schutzmaßnahmen,

Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des Präventionsbeauftragten sowie Nachweis seiner Beratungs- und Präventionskenntnisse und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit