Anbauvereinigungen sollen mindestens einmal jährlich und darüber hinaus anlassbezogen von der zuständigen Landesbehörde durch Besuche und Stichproben vor Ort kontrolliert werden.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Anbauvereinigungen sollen mindestens einmal jährlich und darüber hinaus anlassbezogen von der zuständigen Landesbehörde durch Besuche und Stichproben vor Ort kontrolliert werden.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit