Mitglieder einer Anbauvereinigung erhalten höchstens 25 g Cannabis pro Tag und höchstens 50 g Cannabis pro Monat zum Eigenkonsum. Für heranwachsende Mitglieder (das heißt Personen, die das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben) beträgt die monatliche Höchstweitergabemenge 30 g Cannabis und darf einen THC-Gehalt von 10 % nicht überschreiten.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit