Der Konsum von Cannabis birgt Gesundheitsgefahren insbesondere für Kinder und Jugendliche, da THC als psychoaktiver Stoff hirnschädigend wirken kann und das menschliche Gehirn bis zur Reife im Alter von 25 Jahren besonders vulnerabel ist. Anbau, Erwerb und Besitz von Cannabis bleiben deshalb für Minderjährige verboten. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen lediglich Cannabis mit einem begrenzten THC-Maximalgehalt von 10 % von Anbauvereinigungen, in denen sie Mitglied sind, zum Eigenkonsum erhalten und die Menge ist auf 30 g/Monat begrenzt. Falls Minderjährige trotz des Verbots Cannabis besitzen, erwerben oder anbauen, wird dieses von der zuständigen Behörde sichergestellt, verwahrt und vernichtet. Zudem werden ihre Personensorgeberechtigten informiert. Generell werden Informations- und Präventionsangebote sowohl für Kinder und Jugendliche, als auch für Erwachsene in allen Bereichen gestärkt und die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ausgeweitet. Im August 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit eine gezielte Informationskampagne für Jugendliche und junge Erwachsene gestartet, die diese vor den gesundheitlichen und sozialen Risiken des Cannabiskonsums warnen soll (www.infos-cannabis.de).
Mit dem Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen, strikter Alterskontrolle in Anbauvereinigungen sowie Mindestabständen zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen beim öffentlichen Konsum und der Lage von Anbauvereinigungen soll gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche keine Konsumanreize erhalten.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit