[sbs] Ein maßgeschneiderter Firmensong verleiht Ihrer Behörde, Chor, Gruppe, Institut, Mannschaft, Organisation, Partei, Party, Verein, Vereinigung, Veranstaltung oder Unternehmen eine unverwechselbare akustische Identität, die Besucher, Kunden, Mitarbeiter oder Mitglieder gleichermaßen anspricht. Musik weckt Emotionen und stärkt die Bindung zu Ihrer Marke.

Ein eigener Firmensong stärkt Ihre Markenidentität und hebt Sie von der Konkurrenz ab. Nutzen Sie die Kraft der Musik, um Ihre Botschaft eindrucksvoll zu vermitteln.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihren individuellen Firmensong zu erstellen!

UNSER SERVICE UMFASST

Individuelle Beratung

Wir erfassen die Essenz Ihres Unternehmens, um einen Song zu kreieren, der Ihre Werte und Visionen widerspiegelt.

Professionelle Produktion

Unser erfahrenes Team aus Komponisten und Textern erstellt einen hochwertigen Song, der Ihre Marke perfekt repräsentiert.

Vielseitige Einsatzmöglichkeiten

Nutzen Sie Ihren Firmensong in Werbekampagnen, auf Messen, in Telefonwarteschleifen oder in sozialen Medien, um Ihre Reichweite zu erhöhen.

Symbolbild; Firmensong

Bildnachweis / Rechtekette: © 2024 stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe

PAKETE

Einzelsong

Ein professionell produzierter Firmensong für 289,00 EUR.

Dreierpaket

Drei individuelle Songs für verschiedene Anlässe oder Abteilungen für 499,00 EUR.

Album

Zwölf maßgeschneiderte Songs für umfassende Marketingstrategien für 1.499,00 EUR.

ABLAUF

Bedarfsanalyse

In einem ausführlichen Erstgespräch teilen Sie uns die wichtigsten Elemente, Werte und Ereignisse Ihres Unternehmens mit, die im Song thematisiert werden sollen. Dazu gehören Unternehmensziele, Zielgruppen und besondere Botschaften, die vermittelt werden sollen.

Stilfindung

Gemeinsam legen wir den passenden Musikstil fest, der Ihre Marke optimal repräsentiert. Ob modern und dynamisch, klassisch und elegant oder innovativ und trendbewusst – wir passen uns Ihren Vorstellungen an und beraten Sie dabei, welcher Stil Ihre Zielgruppe am besten anspricht.

Konzeption

Basierend auf den Erkenntnissen aus der Bedarfsanalyse und Stilfindung entwickelt unser Team eine individuelle musikalische Komposition und kreative Texte, die den Kern Ihres Unternehmens treffend widerspiegeln.

Produktion

Unser erfahrenes Produktionsteam erstellt Ihren individuellen Firmensong mit modernster Technik und hochwertigen Instrumenten. Innerhalb von drei Werktagen erhalten Sie eine erste Version zur Überprüfung.

Feedback und Anpassung

Nach der Präsentation des Songs haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Korrekturen vorzunehmen. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass der Song Ihre Erwartungen vollständig erfüllt.

Veröffentlichung

Wir kümmern uns um die Distribution Ihres Songs über unser Label stefanbuddesiegel.berlin auf Musik-Streaming-Plattformen (z. B. bei Amazon.com, Anghami, Apple Music, Audiomack, Boomplay, Capcut, Claro Musica, Deezer, Dubset, Facebook, iHeartRadio, Instagram, iTunes, Joox, Kuack Media Gruppe, Luna, MediaNet, NetEase, Pandora, Pretzel, Qobuz, Saavn, Snapchat, Spotify, Tencent, TIDAL, TikTok, TikTok Music (Beta), TouchTunes, YouTube Music …), um maximale Reichweite zu erzielen.

Rechteübertragung und Nutzungserlaubnis

Die Rechte am Werk, einschließlich aller urheberrechtlichen Schutzrechte gem. §§ 2, 12 ff. UrhG (Urheberrechtsgesetz), verbleiben uneingeschränkt bei uns als Urheber. Der Auftraggeber erhält jedoch eine uneingeschränkte, räumlich und zeitlich unbefristete Nutzungserlaubnis am Werk gem. § 31 Abs. 2 UrhG, welche ihn berechtigt, das Werk für alle vereinbarten und zukünftigen Nutzungsarten zu verwenden, soweit keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden. Die Nutzungserlaubnis schließt das Recht ein, das Werk gem. § 15 UrhG öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten oder zu vervielfältigen. Eine Übertragung der Nutzungserlaubnis auf Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, soweit dies nicht durch den Zweck des Vertrages abgedeckt ist (§ 34 UrhG). Alle weiteren Rechte am Werk bleiben gem. § 31 Abs. 4 UrhG beim Urheber.