Berlin / Herne. [stbs] Die Energieversorgung in Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen. Seit Beginn des Jahres 2022 sind die Erdgaspreise um über 70 % gestiegen, und Experten wie wir, warnen, dass dies lediglich der Anfang einer längerfristigen Preissteigerung sein könnte. Zusätzlich belasten geopolitische Spannungen, insbesondere erpresserische Lieferschwierigkeiten seitens Russlands, die Versorgungssicherheit.

In Reaktion auf diese Entwicklungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Alarmstufe des „Notfallplans Gas“ ausgerufen. Dies ermöglicht es örtlichen Versorgern, unter bestimmten Voraussetzungen die gestiegenen Einkaufspreise an ihre Kunden weiterzugeben. Trotz vertraglich verbriefter Preisgarantien in den Verbraucher-Lieferverträgen existiert derzeit kein Preisdeckel, was Verbraucher vor finanzielle Herausforderungen stellt.

Aktuell liegen die Füllstände der Gasspeicher in Deutschland bei unter 60 %. Für eine gesicherte Gasversorgung im Winter müssten diese Speicher jedoch bis November mind. zu 90 % gefüllt sein. Mit einem bisherigen maximalen Gasfluss von 40 % aus der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 1, die nach Wartungsarbeiten möglicherweise gar kein Gas mehr liefern könnte, sind zusätzliche Maßnahmen unerlässlich, um die Wärmeversorgung im Winter sicherzustellen.

Symbolbild; Energiesparen

Bildnachweis / Rechtekette: © 2025 stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe

MÖGLICHE MASSNAHMEN ZUR VERBRAUCHSSENKUNG

Um den Gasverbrauch zu reduzieren, könnten folgende Maßnahmen in Betracht gezogen werden:

Einschränkung der Gasweitergabe an Nachbarländer

Dies könnte jedoch europäische Solidaritätsprinzipien und vertragliche Verpflichtungen beeinträchtigen.

Anpassung der Betriebszeiten für Heizung und Warmwasser

Städte und Gemeinden könnten die Betriebszeiten für Heizung und Warmwasser stundenweise drosseln, sodass über den Tag verteilt nur noch zu bestimmten Zeiten warmes Wasser zur Verfügung steht und die Heizung beispielsweise bis Ende September kalt bleibt.

Steigerung der Energieeffizienz

Der Austausch alter Heizkessel, die Installation smarter Regelungssysteme, die Abdichtung von Fenstern und Türen sowie eine bessere Wärmedämmung können den Gasverbrauch erheblich senken.

RECHTLICHE ASPEKTE BEI PREISERHÖHUNGEN

Bevor Gasversorger die Preise erhöhen, sind sie verpflichtet, ihre Kunden rechtzeitig und in verständlicher Form darüber zu informieren. Üblicherweise muss die Ankündigung mind. vier Wochen vor Inkrafttreten der Preiserhöhung erfolgen. Zudem müssen die Versorger auf das Sonderkündigungsrecht der Kunden hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, kann die Preiserhöhung unwirksam sein.

Kunden haben das Recht, bei einer Preiserhöhung ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung muss i. d. R. innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Preiserhöhungsmitteilung erfolgen. Es ist jedoch ratsam, vor einer übereilten Entscheidung die Angebote anderer Versorger zu prüfen, da auch diese ihre Preise anpassen könnten.

Das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert. Gem. § 41 Abs. 5 EnWG müssen Energieversorger ihre Kunden rechtzeitig über Preisänderungen informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, ist die Preiserhöhung unwirksam.

Zudem hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 28.10.2015 (Az.: VIII ZR 158/11) entschieden, dass Preisanpassungsklauseln in Gaslieferverträgen transparent und für den Kunden verständlich sein müssen. Unklare oder intransparente Klauseln sind unwirksam, und der Kunde kann die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern.

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EMPFEHLUNGEN FÜR VERBRAUCHER

Verbraucher sollten bei Preiserhöhungen folgende Schritte beachten:

Prüfung der Preiserhöhungsmitteilung

Überprüfen Sie, ob die Mitteilung rechtzeitig und verständlich erfolgt ist und ob der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten ist.

Vergleich von Alternativangeboten

Nutzen Sie Vergleichsportale, um alternative Gasversorger und günstigere Tarife zu finden.

Nutzung des Sonderkündigungsrechts

Wenn Sie einen günstigeren Anbieter gefunden haben, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Achten Sie dabei auf die Einhaltung der Fristen und die richtige Form der Kündigung.

Kontaktaufnahme mit dem aktuellen Versorger

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, mit dem aktuellen Versorger über mögliche Konditionen oder Zahlungsmodalitäten zu verhandeln, insbesondere wenn Schwierigkeiten bei der erhöhten Abschlagszahlung bestehen.

Abschließend ist es wichtig, dass Verbraucher ihre Rechte kennen und bei Preiserhöhungen oder Lieferschwierigkeiten entsprechend reagieren. Durch bewussten Energieverbrauch und rechtzeitige Maßnahmen können finanzielle Belastungen reduziert und die Versorgungssicherheit erhöht werden.

stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe Stefan Budde-Siegel VDI