Berlin / Herne. [stbs] „Ich darf in meinem eigenen Haus machen, was ich will und muss mich an keine baurechtlichen Vorgaben halten!“

Die Behauptung, man könne im eigenen Haus machen, was man wolle, ohne sich an baurechtliche Vorgaben halten zu müssen, ist rechtlich unzutreffend. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und zeigt auf, warum baurechtliche Bestimmungen auch für Einfamilienhäuser und andere private Wohngebäude gelten.

Symbolbild; Einfamilienhaus

Bildnachweis / Rechtekette: © 2024 stefanbuddesiegel Unternehmensgruppe

RECHTSGRUNDLAGEN

Landesbauordnungen und übergeordnete Regelungen

In Deutschland bilden die Landesbauordnungen (LBO) die wesentliche rechtliche Grundlage für das Bauwesen. Diese Rechtsnormen enthalten Vorschriften, die für alle Bauvorhaben gelten, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder ein gewerbliches Gebäude handelt. Darüber hinaus gelten weitere Regelwerke wie:

Das Baugesetzbuch (BauGB)

Regelungen zum Bauplanungsrecht und zur Zulässigkeit von Bauvorhaben.

Sondergesetze und Verordnungen

Hierzu zählen z. B. das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Energieeinsparverordnung (EnEV, jetzt GEG) und die Arbeitsstättenverordnung, soweit diese anwendbar sind.

Technische Baubestimmungen

Diese geben konkrete Standards für Sicherheit, Brandschutz und Energieeffizienz vor.

SCHUTZGÜTER DES BAURECHTS

Das Baurecht verfolgt mehrere Schutzziele, die auch im privaten Eigenheim von Relevanz sind:

Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Bauliche Anlagen dürfen keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen (z. B. durch Einsturzgefahr, Brandrisiken oder unsachgemäß installierte Elektrik).

Gesundheitsschutz

Vorschriften zu Belüftung, Beleuchtung, Schallschutz und Hygiene dienen dem Schutz der Bewohner und Nachbarn.

Nachbarschutz

Die Einhaltung von Abstandsflächen und Grenzabständen ist zwingend vorgeschrieben, um Belästigung und Gefährdung der Nachbarschaft zu vermeiden.

Umweltschutz

Vorgaben zur Regenwasserableitung, Energieeffizienz und nachhaltigem Bauen schützen Umwelt und Ressourcen.

BEISPIELE FÜR BAURECHTLICHE PFLICHTEN

Auch bei Einfamilienhäusern greifen die baurechtlichen Vorschriften in vielfältiger Weise:

Brandschutz

Einhaltung von Fluchtwegen, Installation von Rauchmeldern (nach DIN 14676) und ggf. Brandwände, etc.

Statik und Tragwerksplanung

Einhaltung der DIN-Normen und Statik für Tragwerke, um Einstürze zu verhindern.

Energieeffizienz

Verpflichtung zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), z. B. durch die Installation von Wärmedämmung und energieeffizienten Heizsystemen.

Bautechnische Sicherheit

Anforderungen an Treppen, Geländer und Balkone zur Vermeidung von Unfallgefahren.

RECHTSFOLGEN BEI MISSACHTUNG

Die Nichteinhaltung baurechtlicher Vorschriften kann erhebliche Konsequenzen haben:

Baurechtswidrige Zustände

Die Bauaufsichtsbehörde kann den Abriss oder die Stilllegung rechtswidriger Bauwerke anordnen.

Bußgelder und Strafen

Verstöße gegen baurechtliche Vorgaben können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Haftung

Eigentümer haften für Schäden, die durch unsachgemäße Baumaßnahmen entstehen.

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz kann entfallen, wenn baurechtswidrige Zustände zu einem Schaden führen.

HINWEIS

Die Freiheit des Eigentümers, sein Haus nach Belieben zu gestalten, ist durch die baurechtlichen Vorschriften erheblich eingeschränkt. Diese Einschränkungen dienen jedoch legitimen und wichtigen Schutzzielen, die das Gemeinwohl sowie die Sicherheit und Gesundheit der Bewohner und Nachbarn betreffen. Daher ist die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben auch für private Bauherren obligatorisch. Die Aussage, man müsse sich im eigenen Haus nicht an baurechtliche Vorgaben halten, ist juristisch falsch und kann erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen.

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