Berlin / Herne. [stbs] „Ich darf in meinem eigenen Haus machen, was ich will und muss mich an keine baurechtlichen Vorgaben halten!“
Die Behauptung, man könne im eigenen Haus machen, was man wolle, ohne sich an baurechtliche Vorgaben halten zu müssen, ist rechtlich unzutreffend. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und zeigt auf, warum baurechtliche Bestimmungen auch für Einfamilienhäuser und andere private Wohngebäude gelten.
RECHTSGRUNDLAGEN
Landesbauordnungen und übergeordnete Regelungen
In Deutschland bilden die Landesbauordnungen (LBO) die wesentliche rechtliche Grundlage für das Bauwesen. Diese Rechtsnormen enthalten Vorschriften, die für alle Bauvorhaben gelten, unabhängig davon, ob es sich um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder ein gewerbliches Gebäude handelt. Darüber hinaus gelten weitere Regelwerke wie:
Das Baugesetzbuch (BauGB)
Regelungen zum Bauplanungsrecht und zur Zulässigkeit von Bauvorhaben.
Sondergesetze und Verordnungen
Hierzu zählen z. B. das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Energieeinsparverordnung (EnEV, jetzt GEG) und die Arbeitsstättenverordnung, soweit diese anwendbar sind.
Technische Baubestimmungen
Diese geben konkrete Standards für Sicherheit, Brandschutz und Energieeffizienz vor.
SCHUTZGÜTER DES BAURECHTS
Das Baurecht verfolgt mehrere Schutzziele, die auch im privaten Eigenheim von Relevanz sind:
Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Bauliche Anlagen dürfen keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen (z. B. durch Einsturzgefahr, Brandrisiken oder unsachgemäß installierte Elektrik).
Gesundheitsschutz
Vorschriften zu Belüftung, Beleuchtung, Schallschutz und Hygiene dienen dem Schutz der Bewohner und Nachbarn.
Nachbarschutz
Die Einhaltung von Abstandsflächen und Grenzabständen ist zwingend vorgeschrieben, um Belästigung und Gefährdung der Nachbarschaft zu vermeiden.
Umweltschutz
Vorgaben zur Regenwasserableitung, Energieeffizienz und nachhaltigem Bauen schützen Umwelt und Ressourcen.
BEISPIELE FÜR BAURECHTLICHE PFLICHTEN
Auch bei Einfamilienhäusern greifen die baurechtlichen Vorschriften in vielfältiger Weise:
Brandschutz
Einhaltung von Fluchtwegen, Installation von Rauchmeldern (nach DIN 14676) und ggf. Brandwände, etc.
Statik und Tragwerksplanung
Einhaltung der DIN-Normen und Statik für Tragwerke, um Einstürze zu verhindern.
Energieeffizienz
Verpflichtung zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), z. B. durch die Installation von Wärmedämmung und energieeffizienten Heizsystemen.
Bautechnische Sicherheit
Anforderungen an Treppen, Geländer und Balkone zur Vermeidung von Unfallgefahren.
RECHTSFOLGEN BEI MISSACHTUNG
Die Nichteinhaltung baurechtlicher Vorschriften kann erhebliche Konsequenzen haben:
Baurechtswidrige Zustände
Die Bauaufsichtsbehörde kann den Abriss oder die Stilllegung rechtswidriger Bauwerke anordnen.
Bußgelder und Strafen
Verstöße gegen baurechtliche Vorgaben können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.
Haftung
Eigentümer haften für Schäden, die durch unsachgemäße Baumaßnahmen entstehen.
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz kann entfallen, wenn baurechtswidrige Zustände zu einem Schaden führen.
HINWEIS
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