Berlin / Herne. [stbs] Wann erlischt eine Baugenehmigung? Wie lange ist eine Baugenehmigung gültig? Diese Fragen sind nicht immer eindeutig zu beantworten.

Symbolbild; Baugenehmigung erloschen

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Die Gültigkeit einer Baugenehmigung ist in Deutschland durch die jeweiligen Landesbauordnungen geregelt und variiert somit je nach Bundesland. In Bayern, gem. Art. 69 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), erlischt eine Baugenehmigung, wenn nicht innerhalb von vier Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen wurde.

Diese Fristen können auf Antrag verlängert werden, wobei die genauen Bedingungen und möglichen Verlängerungszeiträume ebenfalls landesrechtlich unterschiedlich geregelt sind. In Bayern kann die Frist gem. Art. 69 Abs. 2 BayBO auf Antrag verlängert werden.

Die Rechtsprechung hat in verschiedenen Fällen die Anwendung dieser Regelungen konkretisiert:

Fall 1: Unzureichender Baubeginn

In einem Fall des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg (Az.: 2 S 44/21) wurde eine Baugenehmigung trotz geringfügiger Arbeiten wie Suchschachtungen und geringfügigem Aushub als erloschen betrachtet, da diese Maßnahmen nicht als ausreichender Baubeginn im Sinne der gesetzlichen Frist angesehen wurden.

Fall 2: Unterlassene Instandhaltungsarbeiten

Das OVG Bautzen (Az.: 1 B 7/19) entschied, dass eine Baugenehmigung erlöschen kann, wenn der Eigentümer durch langjährige Unterlassung von Instandhaltungsarbeiten einen Verfall des Gebäudes herbeiführt und dadurch konkludent auf die Ausnutzung der Genehmigung verzichtet.

Fall 3: Genehmigungsfreie Maßnahmen

Das OVG Münster (Az.: 7 A 1720/14) stellte fest, dass genehmigungsfreie Maßnahmen wie Demontagearbeiten im Sanitärbereich nicht ausreichen, um den Beginn der Bauausführung im Sinne der gesetzlichen Frist zu markieren.

Fall 4: Wesentliche Abweichung vom genehmigten Vorhaben

Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart (Az.: 11 K 6228/20) entschied, dass eine Baugenehmigung erlischt, wenn durch wesentliche Abweichungen vom genehmigten Bauvorhaben, wie die Ausstattung einer Mobilfunksendeanlage mit zusätzlichen Antennen, eine erhebliche Erhöhung der Immissionen erfolgt.

Fall 5: Nachbarschaftsklagen und Fristablauf

Das VG Berlin (Az.: 13 K 726.17 u. a.) urteilte, dass Nachbarschaftsklagen die Geltungsdauer einer Baugenehmigung nicht hemmen. Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb der gesetzlichen Frist nicht mit der Bauausführung begonnen wird, unabhängig von anhängigen Rechtsbehelfen.

Diese Entscheidungen verdeutlichen, dass sowohl die tatsächliche Aufnahme der Bauarbeiten als auch die Art und Weise der Ausführung entscheidend für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit einer Baugenehmigung sind. Es ist daher unerlässlich, die spezifischen Fristen und Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung zu beachten und bei Unsicherheiten rechtzeitig eine Verlängerung der Genehmigung zu beantragen.

Analog gilt selbiges für die Befristung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung, hier Abrissgenehmigung (vgl.: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Az.: WD 7 – 3000 – 137/17, vom 15.11.2017).

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