Herne. [stbs] Fragen rund um die Lagerungen und Nutzung von Kellerräumen ergeben sich meist erst wenn es zu spät ist, d. h. es z. B. zu einem Brandereignis gekommen ist.

Auch Nachbarn fragen sich häufig, was treibt mein Mitbewohner im Keller eigentlich? Oder darf der Nachbar den Keller zum Wohnen ausbauen?

Grundsätzlich kann man festhalten, dass Kellerräume als Nichtaufenthaltsräume nicht zum Wohnen geeignet sind (außer es wurde bauordnungsrechtlich genehmigt.). Denn schon die zu geringe lichte Raumhöhe und der fehlende 2te Rettungsweg sind zumeist ein Ausschlusskriterium dafür.

Kellerräume dürfen auch nicht als Arbeitsstätte resp. gewerblich genutzt werden z. B. als Werkstatt oder Lagerraum. Bereits ab 15 Verkäufen bei z. B. auf Ebay handelt man gewerblich, so die gängige Rechtsprechung (vgl.: LG Dessau-Roßlau, Az.: 3 O 36/16, Urteil vom 11.01.2017). Dies ist schnell erreicht. Die Arbeitsstättenverordnungen im Hinblick auf Belichtung, Belüftung, Raumhöhe, Fluchtwege … lassen i. d. R. eine Nutzung von Kellerräumen als Arbeitsstätte nicht zu.

Was man in einem Keller lagern darf, dazu gibt es unterschiedliche Meinungen ganz abgesehen von den Regelwerken.

Als Mieter ist zunächst die Hausordnung bzw. der Mietvertrag ausschlaggebend.

Als Eigentümer die gängigen Gesetzlichen Regelwerke (ASR, Baugenehmigung, VdS-Richtlinien, Versicherungsverträge, …).

Grundsätzlich Tabu bei der Lagerung im Keller sollten Gefahrstoffe in Mengen über 20 L sein.

  • Lacke
  • Farben mit Lösungsmitteln
  • Desinfektionsmittel
  • Benzin(kanister)
  • Öle(fässer) z. B. Motoröl (Heizöl nur in entsprechenden Räumen)
  • Sonstige brennbare Flüssigkeiten

Explosionsgefährdete Druckluftbehälter und Gasflaschen dürfen sollten nicht im Keller gelagert werden.

Ebenso sollten erhöhte Brandlasten vermieden werden wie:

  • Alte Zeitungen und Papier
  • Kleidung
  • Matratzen
  • Brennholz

Nur selten sind Rauchwarnmelder im Keller installiert, darum spielt der Brandschutz bei der Lagerung eine sehr große Rolle.

Vermieter, ob private, gewerbliche, Wohnungsgenossenschaften, etc. sind über die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und über ihre eigenen Versicherungsverträge (wie Feuer- bzw. Gebäudeversicherung) verpflichtet dies regelmäßig zu kontrollieren und Mängel abzustellen.

Wie für nahezu alles in Deutschland gibt es natürlich auch bei der Nutzung von Kellerräumen entsprechende Regeln und gesetzliche Vorschriften. Das ist in diesem Fall auch gut so, denn die Missachtung des Brandschutzes gefährdet nicht nur Personen und Sachwerte sondern auch den Versicherungsschutz.

Letztendlich möchte man selbst auch nicht für ein mögliches Brandereignis in zivile- oder / und strafrechtliche Ver- bzw. Mitverantwortung genommen werden.