Berlin/Dortmund/Essen/Gelsenkirchen/Gladbeck/Herne. [sbs] Ein Brandschutzkonzept ist kein formales Anhängsel einer Baugenehmigung, sondern ein zentrales Instrument zur Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes. Es beschreibt, wie Menschen, Sachwerte und die Umwelt im Brandfall geschützt werden und wie gesetzliche Anforderungen praktisch umgesetzt werden. In vielen Fällen ist ein Brandschutzkonzept zwingend erforderlich, in anderen Fällen dringend anzuraten, um Haftungsrisiken zu vermeiden und Genehmigungsverfahren rechtssicher abzuschließen.

Was ist ein Brandschutzkonzept?

Ein Brandschutzkonzept ist eine objektbezogene, ganzheitliche Planung, die alle brandschutzrelevanten Maßnahmen eines Gebäudes systematisch darstellt. Es verbindet bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen zu einem abgestimmten Gesamtkonzept.

Ziel und Funktion eines Brandschutzkonzepts

Ziel eines Brandschutzkonzepts ist es, die Schutzziele des Baurechts zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Rettung von Menschen, die wirksame Brandbekämpfung sowie die Begrenzung der Brandausbreitung. Das Brandschutzkonzept dient zugleich als Planungsgrundlage für Architektur, Technik und Betrieb und als Prüfbasis für Bauaufsicht und Feuerwehr.

Abgrenzung zu Brandschutznachweis und Brandschutzgutachten

Der Brandschutznachweis stellt in der Regel die Mindestanforderungen nach Bauordnungsrecht dar und ist häufig schematisch aufgebaut. Ein Brandschutzkonzept geht deutlich darüber hinaus und berücksichtigt komplexe Nutzungen, Abweichungen und individuelle Lösungen.

Ein Brandschutzgutachten hingegen wird meist für Sonderfragen, Bestandsbewertungen oder Streitfälle erstellt und ist nicht zwingend genehmigungsbezogen.

Wann ist ein Brandschutzkonzept erforderlich?

Ob ein Brandschutzkonzept erforderlich ist, hängt von der Art des Gebäudes, der Nutzung, der Größe und den landesrechtlichen Vorgaben ab.

Gesetzliche Grundlagen nach Landesbauordnungen

Die Landesbauordnungen der Bundesländer sehen für bestimmte Gebäudearten und Nutzungseinheiten zwingend die Erstellung eines Brandschutzkonzepts vor. Maßgeblich sind dabei insbesondere Sonderbauvorschriften und Verwaltungsvorschriften.

Sonderbauten und genehmigungspflichtige Nutzungen

Ein Brandschutzkonzept ist regelmäßig erforderlich bei Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Schulen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hochhäusern, Industrie- und Logistikbauten sowie bei größeren Beherbergungsbetrieben.

Brandschutzkonzept im Bestand und bei Nutzungsänderung

Auch bei Bestandsgebäuden kann ein Brandschutzkonzept erforderlich werden, etwa bei einer Nutzungsänderung, einer wesentlichen baulichen Veränderung oder wenn bestehende Anforderungen nicht mehr eingehalten werden können. Gerade hier dient das Konzept häufig als Grundlage für Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen.

Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?

Die Erstellung eines Brandschutzkonzepts setzt besondere fachliche und rechtliche Qualifikationen voraus.

Fachliche und rechtliche Qualifikationen

In der Regel dürfen Brandschutzkonzepte nur von qualifizierten Fachplaner:innen für vorbeugenden Brandschutz oder entsprechend anerkannten Sachverständigen erstellt werden. Die Anforderungen variieren je nach Bundesland und Gebäudeklasse.

Unterschiede zwischen Bundesländern

Während einige Bundesländer konkrete Listen anerkannter Personen führen, arbeiten andere mit offenen Qualifikationsanforderungen. Maßgeblich sind stets die jeweiligen bauordnungsrechtlichen Regelungen.

Typische Fehler bei nicht qualifizierter Erstellung

Häufige Fehler sind unvollständige Konzepte, fehlende Abstimmungen mit der Feuerwehr, falsche Annahmen zu Rettungswegen oder unzulässige Abweichungen. Solche Mängel führen regelmäßig zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren oder zur Ablehnung.

Was enthält ein vollständiges Brandschutzkonzept?

Ein vollständiges Brandschutzkonzept folgt einer klaren Struktur und deckt alle relevanten Aspekte ab.

Allgemeine Objekt- und Nutzungsbeschreibung

Zu Beginn werden Lage, Nutzung, Gebäudeklasse, Geschossigkeit, Personenanzahl und besondere Risiken beschrieben.

Schutzziele und Schutzniveau

Hier wird definiert, welches Schutzniveau angestrebt wird und wie die gesetzlichen Schutzziele konkret erreicht werden sollen.

Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz umfasst unter anderem Brandabschnitte, Feuerwiderstände, Trennwände, Decken, Treppenräume und Rettungswege. Besonderes Augenmerk liegt auf der sicheren Evakuierung.

Anlagentechnischer Brandschutz

Dazu zählen Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Löschanlagen sowie Sicherheitsstromversorgungen. Die Systeme müssen aufeinander abgestimmt und normgerecht geplant sein.

Organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz regelt Zuständigkeiten, Abläufe im Brandfall, Brandschutzordnungen, Räumungskonzepte sowie Schulungen und Unterweisungen.

Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen

Wenn Anforderungen nicht eingehalten werden können, müssen Abweichungen nachvollziehbar begründet und durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. Dies ist einer der zentralen Bestandteile vieler Brandschutzkonzepte.

Wie wird ein Brandschutzkonzept geprüft und genehmigt?

Nach Einreichung wird das Brandschutzkonzept durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde geprüft. In vielen Fällen erfolgt zusätzlich eine fachliche Stellungnahme der Feuerwehr oder eines Prüfingenieur:in für Brandschutz.

Typische Prüfungen betreffen Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Anlagentechnik und die Plausibilität von Abweichungen. Unklare oder widersprüchliche Angaben führen häufig zu Nachforderungen.

Kosten eines Brandschutzkonzepts

Die Kosten eines Brandschutzkonzepts sind abhängig von der Komplexität des Gebäudes, der Nutzung und dem erforderlichen Abstimmungsaufwand.

Preisfaktoren und Richtwerte

Einfache Konzepte für kleinere Gebäude können im unteren vierstelligen Bereich liegen, während komplexe Sonderbauten deutlich höhere Kosten verursachen. Pauschale Aussagen sind unseriös; entscheidend ist stets der Einzelfall.

Einsparpotenziale durch saubere Planung

Ein frühzeitig erstelltes, gut abgestimmtes Brandschutzkonzept kann erhebliche Kosten sparen, da Planungsfehler, Umplanungen und Bauverzögerungen vermieden werden.

Brandschutzkonzept in der Praxis

Ablauf von der Beauftragung bis zur Genehmigung

Der Ablauf beginnt mit der Bestandsaufnahme, gefolgt von der Konzeptentwicklung, Abstimmung mit Planungsteam und Behörden sowie der formellen Einreichung. Nachforderungen werden eingearbeitet, bis die Genehmigung erfolgt.

Häufige Planungs- und Abstimmungsfehler

Zu den häufigsten Fehlern zählen fehlende Abstimmungen mit anderen Fachplanungen, unrealistische Annahmen zur Nutzung oder unzureichende Dokumentation.

Brandschutzkonzept und Betrieb

Ein genehmigtes Brandschutzkonzept entfaltet seine Wirkung nur, wenn es im Betrieb umgesetzt und fortgeschrieben wird. Betreiber:innen sind verpflichtet, organisatorische Maßnahmen einzuhalten, Anlagen zu warten und Änderungen zu berücksichtigen.

Unterlassungen können zu erheblichen Haftungsrisiken führen, insbesondere bei Personenschäden.

Häufige Fragen zum Brandschutzkonzept

Wie lange ist ein Brandschutzkonzept gültig?

Ein Brandschutzkonzept gilt grundsätzlich so lange, wie Nutzung und bauliche Situation unverändert bleiben.

Muss ein Brandschutzkonzept aktualisiert werden?

Ja, bei Nutzungsänderungen, Umbauten oder geänderten rechtlichen Anforderungen ist eine Fortschreibung erforderlich.

Wer haftet bei Fehlern im Brandschutzkonzept?

Haftungsfragen hängen vom Einzelfall ab. Verantwortlich können sowohl Ersteller:innen als auch Betreiber:innen sein.

Checkliste: Ist für Ihr Gebäude ein Brandschutzkonzept erforderlich?

Ein Brandschutzkonzept ist regelmäßig erforderlich bei:

  • Sonderbauten
  • hoher Personenzahl
  • komplexer Nutzung
  • Abweichungen vom Baurecht
  • Nutzungsänderungen im Bestand

Weiterführende Themen zum vorbeugenden Brandschutz

Ein Brandschutzkonzept steht nicht isoliert. Es ist eng verknüpft mit Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungsplänen, Gefährdungsbeurteilungen und der betrieblichen Brandschutzorganisation.