Berlin / Herne. [stbs] Die Bauordnungen (Landesbauordnungen – LBOs) der einzelnen 16 Bundesländer haben den Status von Landesgesetzen und basieren weitgehend auf der Musterbauordnung (MBO).
Die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich, die Länder haben den Text der Musterbauordnung ihren individuellen Vorstellungen angepasst.
Der räumliche Geltungsbereich der einzelnen Landesbauordnungen (LBOs) ist jeweils auf die Gebiete der entsprechenden Bundesländer begrenzt.