Privater Auftrag

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihr Interesse, unser Büro zu beauftragen.

Im Rahmen eines bestehenden oder künftigen Auftragsverhältnisses verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dies dürfen wir gem. BDSG bzw. DSGVO nur auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Weisung tun.

Zu Dokumentationszwecken werden alle Schritte dieses elektronischen Prozesses mit Datum, Uhrzeit und IP-Adresse protokolliert.
Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.

Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

Änderungswünsche teilen Sie uns bitte vorab schriftlich mit. Diese werden nur durch unsere vorherige schriftliche Bestätigung Vertragsbestandteil.

Wir berechnen unsere Leistungen nach den gesetzlichen Gebührenordnungen, wie sie auch für Rechtsanwälte und Ärzte gelten.

Leider ist es uns nicht möglich, diese Sätze zu unterschreiten, da sie vom Gesetzgeber vorgegeben sind.

Natürlich gibt es immer wieder Kollegen, die die gesetzlichen Gebühren unterschreiten und Ihnen unlautere Angebote machen. Beurteilen Sie selbst die Leistung und Qualität dieser Anbieter. Bedenken Sie auch, dass wenn Sie unsere geschätzten Mitbewerber beauftragen, diese ohne anderslautende Honorarvereinbarung jederzeit berechtigt sind, gem. HOAI *, JVEG bzw. SV-VO ² abzurechnen. Dies ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Rechtlicher Hinweis: NRW dürfen wir Brandschutzkonzepte für genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen nur aufstellen und fortschreiben, wenn dies im Einzelfall durch die Bauaufsichtsbehörde akzeptiert wird. Als Lehrbeauftragter ist unser Büroinhaber jedoch als Person, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet scheint anzusehen. Die Ausführungen zu § 58 Abs. 3 BauO NRW 2000 in den Niederschriften der Dienstbesprechungen mit den Bauaufsichtsbehörden im Februar / März 2000, im November / Dezember 2000 und im September / November 2005 welche gem. Stellungnahme des MHKBG vom 15.12.2019 für eine Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde, ob eine Person im Einzelfall i. S. d. § 54 Abs. 3 BauO NRW 2018 vergleichbar geeignet ist, können sinngemäß herangezogen werden. Sollten wir wider Erwarten von der örtlichen Baugenehmigungsbehörde nicht zugelassen werden, stellen wir Sie von unseren Kosten frei.

Wir freuen uns nun auf Ihren Auftrag.

    Auftraggeber:

    Rechnungsanschrift:

    Bauvorhaben (Bezeichnung): ³

    Baustellenanschrift:

    Beauftragen wir die nachstehende Leistung für vorstehendes Bauvorhaben: ³

    Hier können Sie uns weitere Unterlagen (z. B. Pläne, Fotos ...) übersenden:

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    Bei Rückfragen erlauben wir uns Sie telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren.

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    Unterschrift (Vorname / Name): ³

    * Die Neufassung der HOAI vom 10.07.2013 gilt für alle Personen, die im Inland für inländische Projekte tätig sind, unabhängig von ihrer tatsächlichen Ausbildung. Zur Klarstellung lautet ihr Titel deshalb auch Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
    ² Nur im Falle der Beauftragung oder bei in Untervergabe tätigen staatlich anerkannten resp. öffentlich bestellten Sachverständige, Prüfsachverständige oder / und staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des baulichen Brandschutzes / der Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau / des Erd- und Grundbaus / des Schall- und Wärmeschutzes oder / und Prüfingenieure für Brandschutz.
    ³ Pflichtfeld